SaaS-Rahmenvereinbarung

Dieser SaaS-Rahmenvertrag wurde zwischen Netradyne, Inc., einem Unternehmen aus Delaware, mit Büros in 9171 Towne Centre Drive, Suite 110, San Diego, Kalifornien 92122, geschlossen ("Netradyne") und die unterzeichnende Gegenpartei dieser Vereinbarung ("Kunde"). Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von den Parteien vollständig ausgeführt wurde (die"Datum des Inkrafttretens"). Großgeschriebene Begriffe, die an keiner anderen Stelle in dieser Vereinbarung definiert sind, haben die ihnen in Anlage A.

Die Parteien vereinbaren Folgendes:


1. Bestellungen.

Die Beschaffung von Dienstleistungen und anderen Netradyne-Angeboten durch den Kunden erfolgt gemäß einem oder mehreren Bestellformularen. Der Kunde kann eine Bestellung anhand eines Bestellformulars aufgeben, muss jedoch in seiner Bestellung auf das Bestellformular verweisen. Darüber hinaus ist jede Kundenbestellung ausschließlich für die Bearbeitung des Bestellformulars gemäß den im Bestellformular und ansonsten in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen gültig. Alle Bedingungen in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem ähnlichen Dokument, das vom Kunden ausgestellt wurde und die die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen oder mit ihnen in Konflikt stehen, sind nichtig und ohne Wirkung. Ein Bestellformular ist erst gültig, wenn es von Netradyne und dem Kunden ausgeführt oder vom Kunden oder im Namen des Kunden über das Konto des Kunden im IDMS aufgegeben wurde ("Driver•i Store-Käufe"). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Hauptteils dieser Vereinbarung und den Bedingungen eines Bestellformulars haben die Bedingungen des Bestellformulars nur in Bezug auf dieses Bestellformular Vorrang.


2. Preise; Steuern.

Der Kunde erwirbt hiermit die Dienste und/oder andere Angebote von Netradyne zu den Preisen und zu den anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils in jedem Bestellformular aufgeführt sind. Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Bestellformular angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich aller Versand- und Installationskosten und der damit verbundenen Kosten sowie aller Verkaufs-, Gebrauchs- und Verbrauchsteuern sowie aller anderen ähnlichen Steuern, Zölle, Zölle und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf alle vom Kunden zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Kunde ist für alle diese Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf die Einnahmen, Einnahmen, Bruttoeinnahmen, persönlichen oder Immobilienvermögen oder andere Vermögenswerte von Netradyne erhoben werden.


3. Zahlungsbedingungen.
  • Sofern zwischen Netradyne und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zahlt der Kunde alle Netradyne im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge an oder vor den im Bestellformular angegebenen Fälligkeitsterminen. Der Kunde hat für alle verspäteten Zahlungen, die nicht nach Treu und Glauben angefochten werden, Zinsen in Höhe des Zinssatzes von 1,5% pro Monat und dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatz zu zahlen, der täglich berechnet und monatlich zusammengerechnet wird, vom Tag der ersten Überfälligkeit bis zur Zahlung. Der Kunde erstattet Netradyne alle Kosten, die durch den Einzug verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder gesetzlich zur Verfügung stehen, kann Netradyne die Lieferung der gesamten Hardware und/oder die Erbringung von Dienstleistungen aussetzen, wenn der Kunde nicht gutgläubig angefochtene Beträge bei Fälligkeit zahlt und das Versäumnis nach schriftlicher Mitteilung zehn (10) Tage andauert. Der Kunde darf die Zahlung fälliger und zu zahlender Beträge aufgrund einer Aufrechnung mit einer Forderung oder einem Rechtsstreit mit Netradyne nicht zurückhalten.
  • Für DRIVER•i Store-Käufe werden Zahlungen über den externen Zahlungsabwickler von Netradyne abgewickelt ("Zahlungsabwickler"), derzeit Shopify, zum Zeitpunkt des Kaufs und der Kunde ermächtigt Netradyne und den Zahlungsabwickler, die vom Kunden angegebene Zahlungskarte oder das Bankkonto des Kunden zu belasten. Für Käufe im DRIVER•i Store können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsabwicklers gelten und diese Vereinbarung ergänzen.
  • Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn der Kunde einen Finanzierungsdienst eines Drittanbieters zur Finanzierung der gemäß dieser Vereinbarung geschuldeten Zahlungen in Anspruch nimmt (a).Finanzierungsanbieter"), einschließlich einer von Netradyne eingeführten oder empfohlenen Vereinbarung, (i) Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Netradyne unterliegen ausschließlich dieser Vereinbarung und (ii) Netradyne ist und wird auch in Zukunft keine Partei einer solchen Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Finanzierungsanbieter. Solche Finanzierungsvereinbarungen schränken die Verpflichtungen des Kunden aus einem Bestellformular oder aus anderen Gründen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ein.

4. Hardware.
  • Lieferung. Sofern die Parteien von Fall zu Fall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, (i) behält sich Netradyne das Recht vor, den Spediteur und die Versandart für die im Rahmen eines Bestellformulars bereitzustellende Hardware auszuwählen, und (ii) Netradyne liefert die Hardware an die im jeweiligen Bestellformular angegebene Postanschrift oder an die Adresse auf dem von den Parteien vereinbarten Installationsprojektplan (in beiden Fällen die"Lieferstelle") unter Verwendung der Standardmethoden von Netradyne für Verpackung und Versand der Hardware. Der Kunde ist für alle Entladekosten und die Bereitstellung von Ausrüstung und Arbeitskräften verantwortlich, die für den Empfang der Hardware am Lieferpunkt angemessen sind. Jede von Netradyne für die Lieferung angegebene Zeit ist nur eine Schätzung. Netradyne haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung bei der Erfüllung einer Bestellung, einer Nichtlieferung oder einer verspäteten Lieferung von Hardware ergeben. Netradyne kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Strafe mehrere Teillieferungen von Hardware an den Kunden vornehmen.
  • Übertragung des Verlust- und Eigentumsrisikos. Zwischen den Parteien geht das Verlustrisiko für Hardware, die gemäß einem Bestellformular verkauft wurde, mit dem Versand der Hardware durch oder im Namen von Netradyne über. Das Eigentum an der Hardware geht über, wenn (i) die Hardware an die Lieferstelle geliefert wurde und (ii) Netradyne die vollständige Zahlung auf der ersten Rechnung für die versendete Hardware erhalten hat.
  • Exportkontrollen. Wenn die Lieferung den Export von Hardware erfordert, die der Einhaltung von Zoll-, Exportkontroll- und anderen geltenden Gesetzen unterliegt, einschließlich der Anforderung, Exportlizenzen einzuholen, hat der Kunde unverzüglich alle erforderlichen oder nach vernünftigem Ermessen angeforderten konsularischen und Zollerklärungen und anderen Dokumente vorzulegen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Strafen, die sich aus Fehlern oder Auslassungen in diesen vom Kunden bereitgestellten Dokumenten ergeben. Der Kunde darf keine Hardware oder Produkte oder Artikel, die Hardware enthalten, reexportieren, wenn eine solche Wiederausfuhr gegen ausländische oder US-Exportgesetze verstoßen würde.

5. Installation; Wartung.

Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Installation der Hardware. Der Kunde übernimmt auch die Verantwortung für die Wartung der Hardware und stellt sicher, dass seine Fahrzeuge und die Verbindungsausrüstung für die Hardware alle Spezifikationen und anderen Kriterien erfüllen, die Netradyne für die Unterstützung des DRIVER•i-Service als notwendig erachtet hat.


6. Dienstleistungen.
  • Driver•i-Service; Autorisierung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde, einschließlich seiner autorisierten Nutzer, die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Zahlung der geschuldeten Gebühren, während der im jeweiligen Bestellformular angegebenen Abonnementlaufzeit (einschließlich der gemäß dieser Vereinbarung vorgenommenen Verlängerungen und Verlängerungen derselben) einhält, wird Netradyne den DRIVER•i-Service (mit mitgelieferter Hardware) bereitstellen und durchführen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den DRIVER•i-Service dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern über die Internet für das interne Internet des Kunden Nur für Geschäftszwecke, gemäß dem/den geltenden Bestellformular (en), im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ausstellung B (Netradyne Service Level Agreement oder"SLA"). Diese Genehmigung ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Für alle in einem Bestellformular angegebenen Daten oder Zeitpläne für die Erbringung von Dienstleistungen unternimmt Netradyne angemessene Anstrengungen, um diese Daten und Fristen einzuhalten. Solche Daten und Zeitpläne sind nur Schätzungen, vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die anfallenden Gebühren bezahlt und alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung einhält und erfüllt.
  • Systemsteuerung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt zwischen den Parteien:
    • Netradyne hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Bereitstellung, die Wartung und die Verwaltung des DRIVER•i-Dienstes und der Netradyne-Materialien, einschließlich der: (A) Netradyne-Systeme; (B) Auswahl, Bereitstellung, Hosting, Änderung und Austausch der Servicesoftware; und (C) Durchführung der Wartung, Upgrades, Korrekturen und Reparaturen des DRIVER•i Service; und
    • Der Kunde hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Wartung und die Verwaltung der Kundensysteme sowie den gesamten Zugriff auf und die Nutzung von Kundensystemen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jeglichen Zugriff auf den DRIVER•i-Service und die Netradyne-Materialien durch Personen, durch oder über die Kundensysteme oder andere vom Kunden oder autorisierten Benutzern kontrollierte Mittel, einschließlich (A) der Informationen, Anweisungen oder Materialien, die von einer dieser Personen dem Driver•i Service oder Netradyne zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Servicedaten; (B) die Ergebnisse, die durch die Nutzung des Driver•i Service oder Netradyne erzielt werden; Materialien, einschließlich Schlussfolgerungen, Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf einem solchen Zugriff und dieser Nutzung beruhen; und (C) jeglicher Zugriff auf und Nutzung der DRIVER•i Service und Netradyne-Materialien direkt oder indirekt durch oder über die Kundensysteme oder die Zugangsdaten seiner autorisierten Benutzer, mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden, einschließlich aller Ergebnisse, die sich aus einem solchen Zugriff und/oder einer solchen Nutzung ergeben, und aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Aktionen, die auf einem solchen Zugriff und/oder einer solchen Nutzung beruhen. Der Kunde hat die Vertraulichkeit und Sicherheit der Zugangsdaten für den Driver•i Service zu wahren und sich vor unbefugtem Zugriff auf oder Nutzung des DRIVER•i Service zu schützen.
  • Einschränkungen für den Kunden. Der Kunde darf nicht auf den Driver•i Service oder die Netradyne-Materialien zugreifen oder diese nutzen und darf Dritten nicht gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet. Aus Gründen der Klarheit und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, darf der Kunde Folgendes nicht, es sei denn, diese Vereinbarung gestattet ausdrücklich:
    • den DRIVER•i Service, ein beliebiges DRIVER•i Device™ oder die Netradyne-Materialien zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke oder Verbesserungen zu erstellen;
    • Driver•i-Dienste, DRIVER•i-Geräte oder Netradyne-Materialien an beliebige Personen vermieten, leasen, verkaufen, unterlizenzieren, zuweisen, verteilen, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen, auch im oder in Verbindung mit dem Internet oder einem Timesharing-, Service-, Software-as-a-Service-, Cloud- oder anderen Technologien oder Diensten;
    • den Quellcode des Driver•i-Dienstes, eines Driver•i-Geräts oder der Netradyne-Materialien ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, anzupassen oder auf andere Weise zu versuchen, darauf zuzugreifen;
    • jegliche Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen, die vom DRIVER•i-Dienst, einem DRIVER•i-Gerät oder Netradyne-Materialien verwendet werden, umgehen oder verletzen oder auf die Dienste, ein DRIVER•i-Gerät oder Netradyne-Materialien zugreifen oder diese nutzen, mit Ausnahme eines autorisierten Benutzers unter Verwendung seiner eigenen, dann gültigen Zugangsdaten;
    • Informationen oder Materialien, die rechtswidrig oder schädlich sind oder schädlichen Code enthalten, übertragen oder aktivieren, über den DRIVER•i-Dienst, ein DRIVER•i-Gerät oder Netradyne Systems eingeben, hochladen, übertragen oder anderweitig bereitstellen;
    • den DRIVER•i-Dienst, Netradyne Systems oder die Bereitstellung von Diensten durch Netradyne für Dritte ganz oder teilweise zu beschädigen, zu zerstören, zu stören, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu stören oder auf andere Weise zu behindern oder zu schädigen;
    • alle Marken, Spezifikationen, Dokumentationen, Garantien oder Haftungsausschlüsse oder jegliche Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte von allen DRIVER•i-Diensten oder Netradyne-Materialien, einschließlich aller Kopien davon, entfernen, ändern oder unkenntlich machen;
    • auf den Driver•i-Dienst oder die Netradyne-Materialien zuzugreifen, Bilder daraus zu entfernen oder sie in irgendeiner Weise oder für einen Zweck zu nutzen, der geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, veruntreut oder anderweitig verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt;
    • auf den DRIVER•i-Dienst, ein DRIVER•i-Gerät oder Netradyne-Materialien für Zwecke der Wettbewerbsanalyse des DRIVER•i-Dienstes oder der Netradyne-Materialien, für die Entwicklung, Bereitstellung oder Nutzung eines konkurrierenden Softwaredienstes oder -produkts oder für andere Zwecke, die sich nachteilig oder wirtschaftlich nachteilig auf Netradyne auswirken;
    • auf den DRIVER•i-Dienst, jedes DRIVER•i-Gerät oder Netradyne-Materialien in oder in Verbindung mit der Planung, Konstruktion, Wartung und dem Betrieb gefährlicher Umgebungen, Systeme oder Anwendungen, Sicherheitsreaktionssysteme oder andere sicherheitskritische Anwendungen oder jede andere Nutzung oder Anwendung, bei der die Nutzung oder der Ausfall der Dienste zu Personen- oder schweren Sach- oder Sachschäden führen könnte, zugreifen oder diese nutzen; oder
    • auf andere Weise auf den DRIVER•i-Dienst, ein beliebiges DRIVER•i-Gerät oder Netradyne-Materialien zuzugreifen oder diese zu verwenden, die über den Umfang der gemäß Abschnitt 6.a erteilten Genehmigung hinausgehen.
  • Änderung der Abonnementangebote. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann (A) Netradyne von Zeit zu Zeit den DRIVER•i-Service und alle anderen seiner Abonnementangebote, die der Kunde erworben hat, ohne die Zustimmung des Kunden ändern, sofern die Änderungen (i) die Merkmale oder Funktionen des Driver•i-Dienstes nicht wesentlich beeinträchtigen oder (ii) erforderlich sind, um geltendem Recht zu entsprechen, und (B) Netradyne kann von Zeit zu Zeit Zeit, ändern Sie die Typen, Spezifikationen und Versionen der von Netradyne angebotenen Hardware, einschließlich der Geräte, die im Rahmen des Driver•i-Service angeboten werden.

7. Datenschutz, Datenschutz und damit verbundene Compliance.
  • Data Retention Policy von Netradyne. Der Kunde erkennt an, dass die Data Retention Policy von Netradyne, verfügbar unter www.netradyne.com/legal/cdr (die"Data Retention Policy") (in der aktuellen Form beigefügt als Anlage C) regelt die Aufbewahrung von Servicedaten durch Netradyne und die in der Data Retention Policy dargelegten Angelegenheiten. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle Servicedaten zuzugreifen und diese aufzubewahren, auf die er innerhalb des in der Datenaufbewahrungsrichtlinie festgelegten Verfügbarkeitszeitraums zugreifen oder diese speichern möchte.
  • Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Bundes-, Landes- und internationalen Gesetze, einschließlich Datenschutzgesetze, Vorschriften, Verordnungen, Anordnungen und Regeln in Bezug auf personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, unabhängiger Auftragnehmer, Subunternehmer und jeder Person, die visuell, akustisch oder anderweitig von einem DRIVER•i-Gerät aufgezeichnet wurde (jedes der vorstehenden, ein"Fahrer"), in Verbindung mit der Nutzung des DRIVER•i-Dienstes oder eines DRIVER•i-Geräts und zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Ohne Einschränkung des Vorstehenden trägt der Kunde (i) die volle Verantwortung für jegliche unbefugte Erfassung, Offenlegung, Entsorgung oder Nutzung von oder Zugriff auf personenbezogene Daten, die sich im Besitz des Kunden oder unter seiner Kontrolle befinden und die auf Hardware, Firmware oder dem Driver•i Service oder anderen Diensten gespeichert sind oder sich auf diese beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Tonaufnahmen, Standortinformationen und andere Servicedaten; (ii) trifft administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen dasselbe schützen; (iii) muss eine aktuelle Datenschutzrichtlinie aufrechterhalten, die vollständig erklärt (A) welche personenbezogenen Daten es im Rahmen eines oder mehrerer solcher Netradyne-Angebote sammelt, (B) wie es diese Informationen verwendet, (C) wie es diese Informationen schützt, (D) an wen es diese Informationen weitergibt und (E) andere gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzerklärungen; und (iv) alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datensicherheit, Datenschutz, biometrische, Marketing- und Verbraucherschutzgesetze, die in den Vereinigten Staaten gelten Staaten sowie die geltenden Datenschutz- und Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf Servicedaten und alle andere personenbezogene Daten, die der Kunde im Zusammenhang mit seiner Nutzung der einen oder mehrerer der Hardware, der Firmware und der Dienste verarbeiten oder verwalten kann. Netradyne erklärt oder garantiert nicht, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass der DRIVER•i-Service oder andere Produkte oder Dienstleistungen von Netradyne oder jegliche Hinweise, um die Netradyne den Kunden gegenüber einem Fahrer bittet, den Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichten oder aufrechterhalten. Wenn sich ein Fahrzeug, das den Driver•i Service nutzt oder in dem ein DRIVER•i Gerät installiert ist, an einem Ort befindet, der die Aufzeichnung von Daten, einschließlich Geräuschen, gesetzlich oder auf andere Weise verbietet, gewährleistet der Kunde die Einhaltung dieser Vorschriften. Der Kunde stellt sicher, dass vor der Nutzung des DRIVER•i-Dienstes oder eines DRIVER•i-Geräts der Fahrer jedes Fahrzeugs, in dem ein DRIVER•i-Gerät installiert ist und verwendet wird, über eine solche Nutzung informiert wird, einschließlich der Tatsache, dass Netradyne die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Daten speichert und verwenden darf. IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PARTEIEN IST DER KUNDE UND NICHT NETRADYNE VERPFLICHTET, SÄMTLICHE MITTEILUNGEN AN ALLE PERSONEN ZU RICHTEN UND DEREN ZUSTIMMUNG EINZUHOLEN, DIE GESETZLICH VERPFLICHTET SIND, EINE MITTEILUNG ZU ERHALTEN, ODER DEREN ZUSTIMMUNG NACH GELTENDEM RECHT ERFORDERLICH IST. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN MUSS DER KUNDE SICHERSTELLEN, DASS DIESE EINGEHALTEN WERDEN, WENN SICH EIN FAHRZEUG, DAS DEN DRIVER•I-DIENST NUTZT, ODER EIN DRIVER•I-GERÄT AN EINEM ORT BEFINDET, DER GESETZLICH ODER ANDERWEITIG EINES ODER MEHRERE DER FOLGENDEN PUNKTE VERBIETET ODER EINSCHRÄNKT: 1) DIE ERFASSUNG VON INTERNEN FAHRZEUGAUFNAHMEN, 2) DIE AUFZEICHNUNG VON DATEN EINSCHLIESSLICH TÖNEN; 3) DIE ERFASSUNG VON „LIVE-STREAMING" -INFORMATIONEN; ODER 4) DIE ERFASSUNG BIOMETRISCHER INFORMATIONEN. DER KUNDE VERSTEHT UND ERKENNT AN, DASS DIE AKTIVIERUNG DES VISUELLEN LOGIN-DIENSTES VON NETRADYNE NACH GELTENDEM RECHT ALS ERFASSUNG BIOMETRISCHER INFORMATIONEN ANGESEHEN WERDEN KANN UND DASS BESTIMMTE GERICHTSBARKEITEN (EINSCHLIESSLICH ILLINOIS, TEXAS UND DIE STADT PORTLAND, OREGON) GESETZE ERLASSEN HABEN, DIE EINE MITTEILUNG, EINWILLIGUNG UND ANDERE ANFORDERUNGEN FÜR ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERFASSUNG UND/ODER VERWENDUNG SOLCHER INFORMATIONEN VORSEHEN. WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE AUF DER NETRADYNE-DATENSCHUTZSEITE: netradyne.com/legal/privacy-policyODER SPEZIELL IM ZUSAMMENHANG MIT BIOMETRISCHEN INFORMATIONEN: netradyne.com/legal/biometric-data-privacy-policy.
  • Einhaltung der Vorladungen. Wenn der Kunde oder Netradyne eine Vorladung oder eine andere gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung in Bezug auf die Rechnungsunterlagen, Servicedaten oder Informationen, die von der Hardware, der Firmware oder den Diensten erfasst oder verarbeitet werden, erhalten, verpflichten sich der Kunde oder Netradyne, den anderen unverzüglich über die Vorladung oder die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung zu informieren und den anderen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Wenn Netradyne erhebliche Anstrengungen oder Ressourcen aufwenden muss, um einer kundenbezogenen Vorladung oder einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung nachzukommen, kann Netradyne dem Kunden diese Zeit und Ressourcen zu den dann allgemein geltenden Sätzen in Rechnung stellen.
  • Elektronische Überwachung. Erhält eine Partei einen Gerichtsbeschluss zur elektronischen Überwachung im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Hardware, der Firmware oder der Dienste, so muss diese Partei, soweit gesetzlich zulässig, die andere Partei umgehend über diese Anordnung informieren und ihr alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigt, um der Partei zu helfen, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen. Wenn die andere Partei entweder (i) dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommt oder (ii) die Partei nicht umgehend kontaktiert, um Unterstützung bei der Durchführung der elektronischen Überwachung zu erhalten, und wenn die Partei aufgrund des in (i) oder (ii) beschriebenen Versäumnisses der anderen Partei mit einer Geldstrafe belegt wird, erstattet die andere Partei der Partei den Betrag der Geldbuße und die angemessenen Kosten, die sich aus der Erfüllung derselben ergeben.

8. Eigentumsrechte.
  • Von Netradyne.
    • Allgemein. Zwischen den Parteien liegen und verbleiben alle Rechte, Titel und Interessen an den Netradyne-Materialien und dem DRIVER•i-Dienst, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran und aller geistigen Eigentumsrechte an und an der Hardware, bei Netradyne und seinen Lizenzgebern. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten beschränkten Rechte hat der Kunde keine Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf den Driver•i-Dienst, das Driver•i-Gerät oder andere Hardware oder jegliche Netradyne-Materialien, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, und diese Vereinbarung gewährt auch keine Rechte, Titel oder Interessen an oder im Zusammenhang mit diesen gewährt. Rechtsverwirkung oder auf andere Weise, welche Rechte, Titel und Interessen Netradyne ausdrücklich vorbehalten sind.
    • Firmware. Netradyne gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Firmware ausschließlich dann, wenn sie auf dem DRIVER•i-Gerät, auf dem sie installiert ist, installiert ist, und zwar in dem Umfang, der für den Betrieb des DRIVER•i-Geräts erforderlich ist, gemäß der beigefügten Dokumentation und ausschließlich während der jeweiligen Abonnementlaufzeit, die mit dem betreffenden DRIVER•i-Gerät verbunden ist. Die gesamte Firmware wird an den Kunden lizenziert, nicht verkauft, und sie unterliegt jeder zusätzlichen Netradyne-Lizenz, die mit dieser Firmware einhergehen kann. Zur Klarstellung: Der Kunde darf keine Firmware oder andere von Netradyne bereitgestellte Software auf oder auf Waren übertragen, kopieren oder installieren, die nicht von Netradyne erworben wurden. Firmware und andere von Netradyne bereitgestellte Software dürfen nur auf dem spezifischen, einzigen DRIVER•i-Gerät installiert und verwendet werden, sofern es sich um Firmware handelt, oder auf einem anderen Gerät, im Fall anderer Software, für das sie lizenziert sind, mit Ausnahme von Updates (d. h. Fehlerkorrekturen, Patches oder Updates für solche Software, die von Netradyne zur allgemeinen Verteilung an Kunden kostenlos veröffentlicht werden).
  • Vom Kunden. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Netradyne ist und bleibt der Kunde der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Servicedaten, vorbehaltlich der Rechte und Genehmigungen, die Netradyne in diesem Abschnitt 8 gewährt werden.
  • Daten.
    • Servicedaten. Der Kunde gewährt Netradyne und seinen Subunternehmern alle Rechte und Genehmigungen in Bezug auf Servicedaten, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Netradyne (A) die Verpflichtungen von Netradyne erfüllen und die Rechte von Netradyne aus dieser Vereinbarung ausüben und durchsetzen kann; (B) anonymisierte Servicedaten und anonymisierte Daten generieren; und (C) Produkte und Dienstleistungen von Netradyne entwickeln und verbessern kann.
    • Identifizierte Servicedaten. Der Kunde erkennt an, dass Netradyne anonymisierte Servicedaten verwenden kann, um (A) die Verpflichtungen von Netradyne zu erfüllen und die Rechte von Netradyne aus dieser Vereinbarung auszuüben und durchzusetzen; und (B) die Produkte und Dienstleistungen von Netradyne zu entwickeln und zu verbessern.
    • Anonymisierte Daten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Netradyne ist und bleibt Netradyne der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen anonymisierten Daten.
    • Rechte Dritter. Der Kunde versichert, gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber Netradyne, dass der Kunde über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt und verfügen wird, damit der Kunde die in dieser Vereinbarung festgelegten Abtretungen und Genehmigungen an Netradyne wirksam vornehmen kann, sodass Netradyne, wenn Netradyne seinen Verpflichtungen nachkommt und seine Rechte gemäß dieser Vereinbarung ausübt, keine geistigen Eigentumsrechte verletzt, missbraucht oder auf andere Weise verletzt, oder jegliche Datenschutz- oder andere Rechte oder verstoßen gegen geltendes Recht in Bezug auf Autorisierter Benutzer, Fahrer oder Dritter.
  • Rückmeldung. In dem Umfang, in dem der Kunde Netradyne Informationen, Vorschläge, Fehlerberichte oder -behebungen, Ideen für Verbesserungen oder Änderungen oder sonstiges Feedback zum Driver•i-Service ganz oder teilweise oder zu anderen Produkten oder Dienstleistungen von Netradyne (zusammen) zur Verfügung stellt,"Rückmeldung") kann Netradyne das Feedback auf unbestimmte Zeit und unverbindlich bei der Entwicklung und Vermarktung seiner Produkte und Dienstleistungen sowie für jeden anderen Zweck frei verwenden, offenlegen, reproduzieren, lizenzieren, verteilen und anderweitig kommerzialisieren und verwerten. Netradyne erkennt an, dass Feedback „wie es ist" und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien zur Verfügung gestellt wird. Zur Klarstellung: Sofern im vorstehenden Satz nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt nichts in diesem Abschnitt eine Lizenz zugunsten von Netradyne im Rahmen von Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Patenten dar.

9. DRIVER•i Gerätegarantie und andere Geschäftsbedingungen.

DRIVER•i-Geräte, die gemäß dieser Vereinbarung geliefert werden, unterliegen der beschränkten Garantie und anderen Bedingungen, die in den DRIVER•i-Gerätegarantiebedingungen aufgeführt sind, die als beigefügt sind Ausstellung D.


10. Haftungsausschluss.
  • MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 9 DARGELEGTEN GARANTIEN UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VERPFLICHTUNGEN VON NETRADYNE IM SLA ÜBERNIMMT NETRADYNE KEINERLEI GARANTIE IN BEZUG AUF DIE HARDWARE, DIE FIRMWARE ODER DEN TREIBER•I-DIENST ODER ANDERE DIENSTE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (i) GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; (ii) GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; ODER (iii) GEWÄHRLEISTUNG GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE DRITTER; OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GESETZLICH DES HANDELS, DES LEISTUNGSVERLAUFS, DES HANDELSGEBRAUCHS ODER SONSTIGES.
  • Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist Netradyne nicht verantwortlich und haftet nicht für Fehlfunktionen oder Funktionsunfähigkeit von Hardware, Firmware, Servicesoftware oder Diensten, die darauf zurückzuführen sind, dass (A) der Kunde direkt oder indirekt gegen Abschnitt 6.c (Kundenbeschränkungen) verstößt, (B) Betriebssysteme oder andere Anwendungen durch Originalgerätehersteller geändert oder aufgehoben wurden, (C) Einführung eines Virus oder anderer Malware, die direkt oder indirekt vom Kunden oder durch Kundensysteme verursacht wird, (D) Einführung eines Virus oder anderer Malware, die direkt oder indirekt vom Kunden oder durch Kundensysteme verursacht wird, (D)) Inoperabilität oder Inkompatibilität mit Kundensystemen oder (E) jede Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden. Durch solche Maßnahmen erlischt die verbleibende geltende Garantie sofort und hat keine weitere Kraft oder Wirkung. Wenn der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Aktivität erlangt, die gemäß Abschnitt 6.c verboten ist, hat der Kunde unverzüglich: (i) alle angemessenen und rechtmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, die innerhalb ihrer jeweiligen Kontrolle liegen und erforderlich sind, um die Aktivität oder die bedrohten Aktivitäten zu beenden und ihre Auswirkungen zu mildern (einschließlich, falls zutreffend, angemessener Maßnahmen, um den Driver•i Service und die Netradyne-Materialien einzustellen und zu verhindern); und (ii) Netradyne benachrichtigen einer solchen tatsächlichen oder drohenden Aktivität.
  • Der DRIVER•i Service ersetzt nicht die Notwendigkeit, dass der Kunde regelmäßige Datensicherungen oder redundante Datenarchive vorhält. NETRADYNE IST NICHT VERPFLICHTET ODER HAFTBAR FÜR VERLUST, ÄNDERUNG, ZERSTÖRUNG, BESCHÄDIGUNG, BESCHÄDIGUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON SERVICEDATEN.

11. Haftungsbeschränkung.
  • MIT AUSNAHME VON ANSPRÜCHEN WEGEN VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS, BETRUGS, VERSTÖSSEN GEGEN ABSCHNITT 17 (VERTRAULICHE INFORMATIONEN) UND DER IN ABSCHNITT 12 DARGELEGTEN SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN HAFTET IN KEINEM FALL EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER DRITTEN FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH IN FORM VON NUTZUNGS-, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUST), UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS EINER VERTRAGSVERLETZUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH AKTIVE UND PASSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE UND UNGEACHTET DES VERSAGENS EINER VEREINBARTEN ODER SONSTIGEN ABHILFEMASSNAHME IHR WESENTLICHER ZWECK ERFÜLLT.
  • MIT AUSNAHME VON VERSTÖSSEN GEGEN VERTRAULICHE INFORMATIONEN, EINSCHLIESSLICH DATENSCHUTZVERLETZUNGEN, WIE UNTEN DEFINIERT, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON NETRADYNE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH AKTIVER UND PASSIVER FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE ERGIBT, IN KEINEM FALL DIE SUMME DER BETRÄGE, DIE NETRADYNE FÜR DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VERKAUFTEN HARDWARE UND DIENSTLEISTUNGEN IN DEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM DATUM, AN DEM DER ANSPRUCH ERSTMALS GELTEND GEMACHT WURDE, GEZAHLT WURDE. ROT (DIE „STANDARDKAPPE"). IN BEZUG AUF DATENSCHUTZVERLETZUNGEN WIRD DIE GESAMTHAFTUNG VON NETRADYNE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN ERGIBT, IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG ÜBERSCHREITEN, DER DEM ZWEIFACHEN DER STANDARDOBERGRENZE ENTSPRICHT. FÜR DIE ZWECKE DIESES ABSCHNITTS 11 BEDEUTET „DATENSCHUTZVERLETZUNG" DIE VERSEHENTLICHE ODER UNBEFUGTE OFFENLEGUNG VON ODER DEN ZUGRIFF AUF SERVICEDATEN, DIE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN IST, DASS NETRADYNE SEINE SICHERHEITSVERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DIE IN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN SERVICEDATEN VERLETZT..

12. Entschädigung.

Der Kunde verpflichtet sich, Netradyne und seine Subunternehmer und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger von und gegen alle Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Vergleiche, Kosten und sonstigen Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagegründen, Klagen oder Verfahren eines unabhängigen Dritten ergeben (jeweils ein „Anspruch"), der sich aus einem oder mehreren der folgenden Punkte ergibt oder sich auf diese bezieht: (i) Servicedaten, einschließlich jeglicher Verarbeitung von Servicedaten von oder im Namen von Netradyne; (ii) alle anderen Materialien oder Informationen (einschließlich aller Dokumente, Daten, Spezifikationen, Software, Inhalte oder Technologien), die vom oder im Namen des Kunden, eines autorisierten Benutzers oder einer anderen Person bereitgestellt werden, die auf das Konto des Kunden im Driver•i Service zugreift oder es nutzt; (iii) die grobe Fahrlässigkeit oder schuldhaftere Handlung oder Unterlassung (einschließlich vorsätzliches Fehlverhalten) des Kunden oder eines autorisierten Benutzers oder eines Dritten angeblich im Namen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers in Verbindung mit dieser Vereinbarung; oder (iv) Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 7.b. Die Verpflichtungen oder die Erfüllung des Kunden gemäß diesem Abschnitt 12 schränken keine Rechte oder Rechtsmittel ein, die Netradyne im Rahmen der Vereinbarung, nach Gesetz (einschließlich Gesetz) oder nach Billigkeit hat oder in Zukunft haben könnte. Die Schadensersatzverpflichtungen in Bezug auf einen Anspruch setzen voraus, dass Netradyne den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert (mit der Ausnahme, dass das Versäumnis von Netradyne, den Kunden unverzüglich über einen Anspruch zu informieren, die Rechte der entschädigten Parteien gemäß diesem Abschnitt 12 nicht einschränkt, beeinträchtigt oder anderweitig beeinträchtigt, es sei denn, der Kunde wird durch dieses Versäumnis beeinträchtigt, und dann nur im Umfang des Schadens). Der Kunde hat das Recht, die Verteidigung und alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der Beilegung der Ansprüche zu kontrollieren. Eine entschädigte Partei kann auf eigene Kosten bei der Verteidigung helfen, wenn sie dies wünscht. Ein Vergleich, der eine entschädigte Partei binden soll, ist ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei, die nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert wird, nicht endgültig. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde jeden Anspruch ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei regeln, sofern dieser Vergleich eine vollständige und endgültige Freigabe aller Ansprüche gegen die entschädigte Partei beinhaltet und kein Fehlverhalten der entschädigten Partei einräumt oder ihr keine Verpflichtungen auferlegt und die entschädigte Partei nicht zur Zahlung von Anwaltskosten, Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anspruch verpflichtet.


13. Gerechte Entlastung.

Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß oder eine drohende Verletzung einer seiner Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 6.c (Kundenbeschränkungen), 8.a (Eigentumsrechte von Netradyne) oder 17 (Vertrauliche Informationen) Netradyne irreparablen Schaden zufügen würde, gegen den eine finanzielle Entschädigung kein ausreichendes Mittel darstellt, und erklärt sich damit einverstanden, dass Netradyne im Falle eines solchen Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes Anspruch auf angemessene Abhilfe, einschließlich einer Beschränkung, hat einstweilige Verfügung, eine einstweilige Verfügung, eine bestimmte Vollstreckung und alle anderen Rechtsbehelfe, die von jedem Gericht zur Verfügung stehen können, ohne Verpflichtung, eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit zu hinterlegen oder nachzuweisen, dass tatsächliche Schäden oder finanzielle Schäden kein ausreichendes Rechtsmittel sind, und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf solche Anforderungen. Solche Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach Gesetz, Billigkeit oder auf andere Weise zur Verfügung stehen.


14. Einhaltung der Gesetze gegen Bestechung und Geldwäsche.

Die Parteien erklären, garantieren und verpflichten sich, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zu jeder Zeit während der Vertragslaufzeit in Bezug auf seinen Zugriff und seine Nutzung der Dienste und Netradyne-Materialien (A) alle Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder einhält, in denen die Dienste und Netradyne-Materialien vom oder in seinem Namen genutzt werden oder in denen diese Gesetze und Vorschriften anderweitig gelten, zusammen mit soweit nicht im Vorstehenden enthalten, die Antikorruptionsgesetze und -vorschriften Kanadas und die Vereinigte Staaten, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act („FCPA") und der Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie des Vereinigten Königreichs, die von Zeit zu Zeit geändert werden können (gemeinsam",Geltende Antikorruptionsgesetze") und (B) alle geltenden ausländischen und inländischen Gesetze, die Geldwäsche verbieten (die"Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche").


15. Handlungen und Unterlassungen des Kunden.

Netradyne ist nicht verantwortlich für Leistungsverzögerungen von Netradyne, die vom Kunden oder seinen Vertretern, Subunternehmern, Beratern oder Mitarbeitern verursacht werden.


16. Laufzeit; Kündigung oder Sperrung.
  • Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und gilt danach so lange, bis alle aktiven Bestellformulare im Rahmen dieser Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen gekündigt oder abgelaufen sind oder bis zur früheren Kündigung dieser Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen (dieser Zeitraum, der"Laufzeit der Vereinbarung").
  • Kündigung.
    • Netradyne kann diese Vereinbarung kündigen: (A) wenn der Kunde einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht zahlt und diese Nichtzahlung einundzwanzig (21) Tage nach schriftlicher Mitteilung der Nichtzahlung andauert; (B) nach entsprechender Mitteilung durch Netradyne, wenn der Kunde die wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht vollständig oder teilweise erfüllt oder eingehalten hat; oder (C) nach Mitteilung, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt oder beginnt oder gegen sie ein Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Sanierungs- oder Abtretungsverfahren eingeleitet hat von Gläubigern.
    • Der Kunde kann diese Vereinbarung kündigen, (A) wenn Netradyne einen fortgesetzten, wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag hat, der nicht innerhalb von 60 Tagen behoben wurde, nachdem der Kunde Netradyne schriftlich darüber informiert hat, auf welcher Grundlage der angeblichen wesentlichen Verletzung eine Abhilfe möglich ist, oder (B) wenn Netradyne zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt oder gegen Netradyne ein Verfahren im Zusammenhang mit Konkurs, Zwangsverwaltung oder Reorganisation einleitet oder eingeleitet hat. oder Abtretung zugunsten der Gläubiger.
  • Federung. Netradyne kann direkt oder indirekt mit allen rechtmäßigen Mitteln, einschließlich der Verwendung eines Deaktivierungsgeräts, den Zugriff auf den Driver•i-Dienst oder andere Dienste, Netradyne-Materialien oder Hardware oder deren Nutzung ganz oder teilweise aussetzen, beenden oder anderweitig verweigern, ohne dass daraus eine Verpflichtung oder Haftung entsteht, wenn: (i) Netradyne eine gerichtliche oder andere behördliche Aufforderungen oder Anordnungen, Vorladungen oder Aufforderungen von Strafverfolgungsbehörden, die Netradyne ausdrücklich oder aus vernünftigen Gründen dazu verpflichten; oder (ii) Netradyne ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass: (A) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat oder auf den Driver•i-Service zugegriffen oder ihn genutzt hat, was gegen diese Vereinbarung verstößt oder auf eine Weise, die nicht den Anweisungen oder Anforderungen der Spezifikationen entspricht; (B) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer vernünftigerweise an betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Aktivitäten beteiligt ist, war oder sein könnte; oder (C) diese Vereinbarung läuft ab oder wird beendet.
  • Wirkung der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt Folgendes: (A) Alle Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Autorisierungen, die Netradyne im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, werden sofort beendet; (B) der Kunde stellt sofort jegliche Nutzung von Diensten, Firmware und anderen Netradyne-Materialien ein; (C) alle aufgelaufenen Zahlungsrechte bleiben bestehen, und der Kunde hat Netradyne unverzüglich alle ausstehenden und unbezahlten Zahlungen in voller Höhe zu zahlen Gebühren; und (D) Netradyne kann den gesamten Zugriff von Kunden und autorisierten Benutzern auf den Driver•i Service sperren.

17. Vertrauliche Informationen.

Von Zeit zu Zeit während der Vertragslaufzeit kann eine Partei (als"Offenlegende Partei") kann die andere Partei offenlegen oder ihr zur Verfügung stellen (als"Empfangende Partei") oder an einen der Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Partner, Aktionäre, Vertreter, Verkäufer, Anwälte, Buchhalter oder Berater dieser empfangenden Partei (zusammen", "Vertreter"), Informationen über ihre Geschäftsangelegenheiten, Produkte/Dienstleistungen, vertrauliches geistiges Eigentum, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder geschützte Informationen, ob mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder in anderen Medien, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind (gemeinsam", "Vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung und aufgrund glaubwürdiger, bestätigender Beweise: (a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und bekannt sind, es sei denn, direkt oder indirekt, durch einen Verstoß der empfangenden Partei oder eines ihrer Vertreter gegen diesen Abschnitt 17; (b) der empfangenden Partei auf nichtvertraulicher Basis aus einer dritten Quelle zugänglich sind oder werden, die nach Kenntnis der empfangenden Partei nicht war nicht verboten, solche vertraulichen Informationen offenzulegen; (c) war der empfangenden Partei oder ihren Vertretern bekannt waren oder sich in deren Besitz befanden, bevor sie von oder im Namen der offenlegenden Partei offengelegt wurden; oder (d) wurde oder wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden. Die empfangende Partei hat: (i) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen und zu schützen, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art oder Sensibilität schützen würde, jedoch in keinem Fall mit weniger als einem wirtschaftlich vertretbaren Maß an Sorgfalt; (ii) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diese Vereinbarung; und (iii) keine solche offenlegen Vertrauliche Informationen für jede natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme der Vertreter der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um die empfangende Partei zu unterstützen oder in ihrem Namen zu handeln, um ihre Rechte auszuüben oder ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen. Die Empfangspartei ist für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 verantwortlich, der von einem ihrer Vertreter verursacht wird. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um einer rechtmäßigen Anordnung eines Gerichts oder einer Steuerbehörde oder einer behördlichen Verordnung nachzukommen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei im gesetzlich zulässigen Umfang im Voraus schriftlich darüber informiert und auf deren schriftliche Anfrage und Kosten angemessen mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, um eine vertrauliche oder schützende Behandlung der vertraulichen Informationen anzustreben. Zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln kann die offenlegende Partei angemessene Abhilfemaßnahmen (einschließlich Unterlassungsansprüche) gegen die empfangende Partei und ihre Vertreter beantragen, um den Verstoß oder den drohenden Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 zu verhindern und seine Durchsetzung gemäß Abschnitt 13 sicherzustellen. Zur Klarstellung: Die Preisgestaltung und die damit verbundenen Geschäftsbedingungen in dieser Vereinbarung stellen jeweils die ausschließlichen vertraulichen Informationen von Netradyne dar.


18. Diverses.
  • Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Alle vor dem Datum dieser Vereinbarung getroffenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, einschließlich etwaiger NDAs, werden in dieser Vereinbarung zusammengefasst.
  • Keine Verzichtserklärung. Ein Verzicht von Netradyne auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt und von Netradyne unterzeichnet wurde. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs im Rahmen dieser Vereinbarung schließt eine andere oder weitere Ausübung derselben oder die Ausübung anderer Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien aus.
  • Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet oder verantwortlich gegenüber der anderen Partei, und es wird nicht davon ausgegangen, dass sie in Verzug geraten ist oder gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, wenn oder wenn diese Verzögerung durch Handlungen oder Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der anderen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, behördliche Maßnahmen, Krieg, Invasion, oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Unruhen oder andere zivile Unruhen, nationale Notfälle, Revolutionen, Aufstände, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die die Fluggesellschaften betreffen, oder Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung ausreichender oder geeigneter Materialien, oder Telekommunikationsausfall oder Stromausfall.
  • Zuordnung. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ihre Rechte abtreten oder ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung delegieren, wobei eine solche Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf. Eine Partei kann diese Vereinbarung jedoch ohne Zustimmung der anderen Partei aufgrund eines Kontrollwechsels abtreten (z. B. durch einen Aktienkauf oder -verkauf, eine Fusion oder eine andere Form von Unternehmenstransaktion). Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig.
  • Verhältnis der Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens-, Beschäftigungs- oder Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien begründet wird, und keiner Partei wird im Rahmen dieser Vereinbarung die Befugnis eingeräumt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
  • Keine Drittbegünstigten; Interpretation. Diese Vereinbarung kommt ausschließlich den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll oder soll einer anderen Person oder Organisation rechtliche oder billige Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel jeglicher Art gemäß oder aufgrund der Bedingungen dieser Vereinbarung übertragen. Es wird davon ausgegangen, dass auf die in dieser Vereinbarung verwendeten Wörter „umfasst" und „einschließlich" die Wörter „ohne Einschränkung" folgen.
  • Geltendes Recht; Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den internen Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder kollisionsrechtliche Bestimmung oder Regel (ob des Bundesstaates Kalifornien oder einer anderen Gerichtsbarkeit) in Kraft tritt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Bundesstaates Kalifornien zur Folge hätte. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, können alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Bundesstaates Kalifornien, jeweils mit Sitz in San Diego County im Bundesstaat Kalifornien, eingeleitet werden, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in einer solchen Klage, Klage oder einem Verfahren.
  • Trennbarkeit; Kumulative Rechtsbehelfe. Sollte eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, so wirkt sich diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht auf andere Bestimmungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung aus und macht diese Bestimmung oder Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder undurchsetzbar. Jedes in dieser Vereinbarung gewährte Rechtsmittel gilt zusätzlich zu allen anderen gesetzlichen oder Billigkeitsrechten oder Rechtsmitteln.
  • Überleben. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Abschnitte 6.c, 7.c, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16.d, 17, 18, einschließlich der jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien aus diesen Abschnitten sowie aller anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach über ihre Bedingungen hinaus gelten sollten, bleiben auch nach einer Kündigung oder einem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.
  • Hinweise. Alle formellen Mitteilungen, Anfragen, Einwilligungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils ein"Hinweis") muss schriftlich an die andere Partei unter der im Bestellformular angegebenen Adresse der Partei gerichtet sein, die von Zeit zu Zeit durch Mitteilung der Partei gemäß diesem Abschnitt aktualisiert werden kann und wirksam wird (i) bei persönlicher Übergabe, (ii) zwei Tage nach Versand durch einen national anerkannten Kurierdienst (mit Vorauszahlung aller Gebühren), (iii) das per E-Mail gesendete Datum oder, falls der Versand außerhalb der normalen Geschäftszeiten des Absenders erfolgt, der Absender am nächsten Werktag, in jedem Fall mit Bestätigung der Übermittlung der E-Mail oder (iv) drei Tage nach Versand durch einen zertifizierten oder Einschreiben (Rückschein erforderlich, Porto vorausbezahlt).

Die Parteien haben diesen SaaS-Rahmenvertrag zum Datum des Inkrafttretens abgeschlossen. Jeder Unterzeichner erklärt und garantiert, dass er von seiner jeweiligen Partei ordnungsgemäß ermächtigt ist, diese Vereinbarung im Namen der Partei auszuführen und abzuschließen.


Exhibit A

Definitions

  • “Agreement” means the body of the Master SaaS Agreement, all Order Forms executed by the parties and all exhibits and other attachments to the foregoing.
  • “Anonymized Data” means Deidentified Service Data further Processed to (i) remove all inward facing camera data and (ii) blur images of persons’ faces and license plates.
  • “Authorized User” means an individual authorized by Customer to use the Driver•i Service.
  • “Customer Systems” means the Customer’s information technology infrastructure, including computers, software, hardware, databases, electronic systems (including database management systems) and networks, whether operated directly by Customer or through the use of third-party services engaged by Customer.
  • “Deidentified Service Data” means Service Data from which Personal Identifiers have been removed, but which may contain images of persons and license plates and that has been aggregated with similar data such that it cannot reasonably be associated with Customer.
  • “Documentation” means any written (including electronic) manuals, instructions, or other formal technical documents or materials that Netradyne provides or makes available to Customer in any tangible form or medium that describe the functionality, components, features, specifications, or requirements of the Driver•i Service, Firmware, Hardware, or other Netradyne Materials, including any aspect of the installation, configuration, integration, operation, use, support or maintenance thereof.
  • “Driver•i Device” means a Hardware device that is proprietary to Netradyne and designed for installation and use in a vehicle as part of the Driver•i Service for the purposes of recording Service Data through the device’s one or more sensors.
  • “Driver•i Service” means a Netradyne solution consisting of one or more Driver•i Devices and other Hardware integrated with use of the Service Software hosted and operated by Netradyne and the IDMS and any other end-user interfaces made available by Netradyne for use with the solution to provide a suite of video analytics and vehicle management services provided on a subscription basis.
  • “Firmware” means Netradyne proprietary machine-executable code or logic embedded or installed in a Driver•i Device or other Hardware or made available by or on behalf of Netradyne for such purpose.
  • “Hardware” means physical devices and equipment sold or otherwise provided to Customer pursuant to this Agreement, including without limitation, and as the context indicates, Driver•i Devices and cables and other physical accessories.
  • “IDMS” means Netradyne’s web-based portal made available to Authorized Users for use as part of the Driver•i Service.
  • “Intellectual Property Rights” patents, copyrights (including rights in computer software), database rights, design rights and rights in proprietary technical information and know-how, trade secrets and inventions, trademarks, service marks and design marks, all whether registered or not and including all applications for any of them and all equivalent rights in all parts of the world, whenever and however arising for their full term, and including any divisions, re-issues, re-examinations, continuations, continuations-in-part, and renewals.
  • “Netradyne Materials” means the Service Software, Driver•i Service, Firmware, Specifications, Documentation, and Netradyne Systems and any and all other information, data, documents, materials, works and other content, devices, methods, processes, hardware, software and other technologies and inventions, including any technical or functional descriptions, requirements, plans or reports, that are provided, created, or used by Netradyne or any of its subcontractors in connection with the Services; however it does not include Service Data.
  • “Netradyne Personnel” means all individuals involved in the performance of Services as employees, agents or independent contractors of Netradyne or any subcontractor.
  • “Netradyne Systems” means the information technology infrastructure used by or on behalf of Netradyne in performing the Services, including all computers, software, hardware, databases, electronic systems (including database management systems) and networks, whether operated directly by Netradyne or through the use of third-party services.
  • “Order Form” means an electronic or physical document prepared by Netradyne referencing this Agreement and executed or otherwise entered into by the parties setting forth Netradyne Hardware and/or Services being procured by Customer and the related terms and conditions, and includes orders placed through Customer’s account in the IDMS as Driver•i Store Purchases.
  • “Personal Identifiers” means data elements or fields within Service Data that directly or indirectly identify a person, including by way of example, a person’s first and last name and vehicle number.
  • “Process” means to take any action or perform any operation or set of operations that the Driver•i Service is capable of taking or performing on any data, information, or other content, including to collect, receive, input, upload, download, record, reproduce, store, organize, compile, combine, log, catalog, cross- reference, manage, maintain, copy, adapt, alter, translate or make other derivative works or improvements, process, retrieve, output, consult, use, perform, display, disseminate, transmit, submit, post, transfer, disclose or otherwise provide or make available, or block, erase or destroy. “Processed”, “Processing” and “Processed” have correlative meanings.
  • “Service Data” means information, images, and other electronic content collected by the Driver•i Service or produced by the Driver•i Service for output to Customer and its Authorized Users.
  • “Service Software” means the suite of software applications and code, including end-user interfaces and application programming interfaces, maintained by or on behalf of Netradyne and that perform service functions as part of the Driver•i Service.
  • “Services” means any and all services performed by or on behalf of Netradyne pursuant to this Agreement including the Driver•i Service.
  • “Specifications” means the specifications published by Netradyne, from time to time for one or more of the Driver•i Service or any part thereof, Firmware, or Hardware, as the context indicates, in effect as of the date of determination.
  • “Subscription” means the right of Customer and its Authorized Users to access and use the Driver•i Service in relation to a particular Driver•i Device (including replacements thereof, as applicable) in accordance with and subject to the terms of this Agreement during the applicable Subscription Term.
  • “Subscription Term” means, with respect to the Driver•i Service and in relation to a particular Driver•i Device (including replacements thereof, as applicable), the period from the date the Driver•i Device is shipped to Customer and continuing for the initial subscription period or term indicated in the Order Form procuring the Driver•i Service and all renewals or extensions thereof in accordance with this Agreement, including in accordance with the applicable Order Form.

Exhibit B

Netradyne Service Level Agreement

Summary

This Service Level Agreement (“SLA”) defines the minimum level of services offered by Netradyne to customers (“Customers”) who subscribe to Netradyne’s services (“Service”) under the terms of the Master Products and Services Agreement or Evaluation Agreement, (either, the “MSA,” as applicable). Unless otherwise provided herein or in the Quote, this SLA is subject to the terms of the MSA. The Services covered by the SLA are listed below.

  • Driver•i Service. Driver•i™ cloud-based software platform service and customer portal for video-based analytics.

Prerequisites

  • This SLA only applies to active Customers in good standing with Netradyne.
  • Customers who subscribe to Services are subject to this SLA unless another agreement pre-empts this SLA.

Credit

Netradyne shall use all reasonable commercial efforts to ensure that the Services are available to Customer, during the term of Customer’s agreement with Netradyne, at least 99% of the time, measured by calendar month. If it is not, Customer may be eligible to receive a credit for the Service (the “Credit”) of up to 25% of the monthly service fee for the month in which the Services were not available to Customer. Any unscheduled downtime will be tracked on a monthly basis. For example, if an unscheduled outage of Services occurs for 15 minutes, and no other outages have been tracked that month, then the monthly uptime is 99.997%. If another unscheduled outage of the same Service occurs for an additional 30 minutes in the same month (a total of 45 minutes for the month), then the monthly uptime will be 99.897%.

Customer shall be eligible for Credit as follows:

  • If the monthly uptime is greater than 95% but less than 99%, then the Credit shall be 10% of the monthly service fee for the month in which the Services were not available to Customer.
  • If the monthly uptime is less than 95%, then the Credit shall be 25% of the monthly service fee for the month in which the Services were not available to Customer.

Netradyne will apply any Credits only against future payments otherwise due from Customer. At Netradyne’s discretion, Netradyne may issue the Credit to the credit card used by Customer to pay for the billing cycle in which the error occurred. Credits will not entitle Customer to any refund or other payment from Netradyne. A Credit will be applicable and issued only if the Credit amount for the applicable monthly billing cycle is greater than one dollar ($1 USD). Credits may not be transferred or applied to any other account. Unless otherwise agreed to by Netradyne in the Quote, Customer’s sole and exclusive remedy for any unavailability, non-performance, or other failure by Netradyne to provide the Service is the receipt of a Credit (if eligible) in accordance with the terms of this SLA.

Request for Credit

To receive a Credit, Customer must send a written request with the words “SLA Credit Request” in the subject line of the email to support@netradyne.com within thirty (30) days of the Service outage. Customers failure to provide the request and other information as required above will disqualify Customer from receiving a Credit.

SLA Exclusions

Customer shall not be entitled to a Credit, and the service commitment set forth in this SLA shall not apply, where the unscheduled downtime is caused by (i) factors outside of Netradyne’s reasonable control, including force majeure events or Internet access or related problems, (ii) actions or inactions of Customer or any third party, (iii) Customer equipment, software or other technology and/or third party equipment, software or other technology (other than third party equipment within Netradyne’s direct control); or (iv) Netradyne’s suspension and/or termination of Customer’s right to use the Services in accordance with the MSA. Customer shall not be eligible for Credit during an evaluation period.


Exhibit C

Customer Data Retention Policy

Netradyne’s goal with regard to Data Retention is to ensure that it retains data necessary to effectively provide, and to continually improve and develop, products and services.

Scope

This policy, unless agreed in writing otherwise, covers the data collected through a Driver·i unit. It applies to data collected and held electronically, including video and audio recordings to the extent applicable. Netradyne’s retention of certain information may be governed by applicable law or legitimate business purposes.

Reasons for Data Retention

Netradyne retains information to effectively provide services and to comply with applicable laws and regulations. The reasons Netradyne may retain data include:

  • Providing ongoing services to you;
  • Improving and developing products and services;
  • For training;
  • To comply with applicable laws, rules, and regulations;
  • Due to a data hold; and
  • Because you have requested to retain it outside of our normal policy.

Data Duplication

Netradyne seeks to avoid duplicative data storage whenever possible, but there are certain instances where data may be held in more than one place. However, any data that you download from the Netradyne system is no longer under Netradyne’s control and therefore not subject to this policy.

Retention Requirements

The retention periods identified below are default periods. The Customer may modify the Uploaded Video Data and and Non-Video Data retention periods in Netradyne’s IDMS portal (“IDMS”).

UPLOADED VIDEO DATA

All uploaded video data is available on the Netradyne system for three months in addition to the month in which it was gathered (“Video Availability Period”). This means that video collected on July 15 will be available through the end of October.

LOCALLY RECORDED VIDEO DATA

All locally recorded video data that is not uploaded from a Driver-i device to Netradyne servers is available for up to 200 hours (depending on hardware configuration) of driving time, after which such video will be overwritten.

NON-VIDEO DATA

All non-video data (e.g., driver history, statistics, reports) that is available through IDMS will remain available for one year in addition to the month in which it was gathered. This means that non-video data collected on July 15 will be available through the end of July of the following year.

PERSONAL INFORMATION

We do not and will not sell your (or your drivers’) personal information.

Exceptions for Legal Proceedings

On rare occasions, it may be necessary to retain certain data, such as if we are required to do so by applicable law, contract, or due to litigation or business disaster recovery needs.


Exhibit D

Driver•i Device Warranty Terms & Conditions

These Driver•i Device warranty terms and conditions (these, “Device Terms”) govern warranty and other terms and conditions with respect to Driver•i Devices and other Hardware.

  • Hardware Warranties.
    • Limited Warranty. Except as otherwise provided in the applicable Order Form and subject to the terms and conditions of the Agreement (including these Device Terms), Netradyne warrants to Customer that during the Subscription Term associated with a Driver•i Device (the “Warranty Period”), such Driver•i Device will, as and when delivered, (i) materially conform to the Driver•i Device’s Specifications, and (ii) be free from material defects in material and workmanship under normal use and conditions (the “Limited Warranty”). The Limited Warranty provides specific legal rights. Customer may have other warranty rights with respect to Driver•i Devices that vary from state to state. The Limited Warranty is meant to supersede rights arising from the Uniform Commercial Code.
    • Accessories. Hardware that is not a Driver•i Device and that is not otherwise proprietary to Netradyne (“Accessories” and each, an “Accessory”) may be included with the Driver•i Service or otherwise sold to Customer. Accessories are not covered by the Limited Warranty and are instead provided subject to any applicable product warranty extended by the Accessory’s manufacturer to Customer as the end-purchaser of the Accessory (“Manufacturer Warranty”) on a pass-through basis, subject to the limitations and restrictions in 1.c below. For the avoidance of doubt, Netradyne makes no representations or warranties with respect to any Accessories, including any (i) warranty of merchantability; (ii) warranty of fitness for a particular purpose; (iii) warranty of title; or (iv) warranty against infringement of intellectual property rights of a third-party whether express or implied by law, course of dealing, course of performance, usage of trade, or otherwise. Accessories are provided “AS-IS” and with all faults. Netradyne shall assist Customer in submitting and processing claims under applicable Manufacturer Warranties during the Subscription Term pursuant to which the Accessories was provided.
    • Limitations and Restrictions. Hardware warranties are void where the claim is based in whole or in part upon: (i) defects arising because Customer failed to follow Netradyne’s oral or written instructions as to the storage, installation, commissioning, use or maintenance of Hardware or the use of the Firmware or Services; (ii) improper storage, handling, or use or other abuse of Hardware; (iii) alterations or repairs of Hardware, Firmware, or Netradyne Materials not performed by or on behalf of Netradyne and without the prior express written consent of Netradyne or use or connection with third party equipment not approved by Netradyne; (iv) damage due to extreme or unusual events or conditions such as those caused by lightning strikes, power surges, unconditioned power supplies, floods or other liquid contact, earthquakes, hurricane, tornados, vermin, or intentional damage. The Limited Warranty supersedes any other representations and warranties with respect to the Driver•i Device and Netradyne specifically disclaims any and all other warranties, including implied warranties of merchantability, fitness for a particular purpose, or any warranties alleged to arise from course of dealing or usage of trade. Except for the Limited Warranty provided herein, all Driver•i Devices are sold “AS IS” and with all faults.
    • Warranty Claims and Processing. All Hardware warranty claims are subject to Netradyne’s standard RMA process for evaluating and validating the warranty claims, including, at Netradyne’s direction, return of the Hardware (at Netradyne expense for valid Limited Warranty claims) and examination and confirmation of the validity of the claim.
    • Warranty Remedy. For valid Limited Warranty claims, Netradyne shall, in its sole discretion and as Customer’s sole remedy for breach of the Limited Warranty, either repair or replace (at Netradyne’s option) the Driver•i Device, including the cost of return freight. In replacing a Driver•i Device, Netradyne may provide a refurbished and/or different model of Driver•i Device so long as it has substantially the same or better functions and features as the Driver•i Device being replaced. The foregoing repair or replacement remedy constitutes Customer’s sole and exclusive remedy and Netradyne’s entire liability for breach of the Limited Warranty.
  • Replacement Devices. Where a Driver•i Device is no longer functioning due to no fault of Netradyne’s, and is not covered by the Limited Warranty (e.g., in the event of accidental damage by Customer), or where Customer wishes to upgrade one or more Driver•i Devices, Netradyne will, at Customer’s request and pursuant to a mutually agreed upon Order Form, sell Customer Driver•i Devices at Netradyne’s then generally applicable list price and purchase terms for replacement Driver•i Devices.