Rahmenvertrag für Produkte und Dienstleistungen
Zusammenfassung
WICHTIG — BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES RAHMENVERTRAGS FÜR PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DIES IST EIN RECHTLICHER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND NETRADYNE.
Dieser Rahmenvertrag für Produkte und Dienstleistungen (der „Rahmenvertrag" oder das „Vereinbarung") stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, unter denen Netradyne, Inc., ein Unternehmen aus Delaware mit Büros in 9171 Towne Centre Drive, Suite 110, San Diego, Kalifornien 92122 („Netradyne") stellt die Softwarelizenzen, die Hardware, den Garantieumfang und andere Dienstleistungen zur Verfügung, die von einem Endbenutzer, Kunden oder einer anderen Stelle gekauft wurden („du" oder „Kunde") direkt von Netradyne (jeweils a „Partei", und gemeinsam „Parteien"). Ihre Rechte und die Verpflichtungen von Netradyne und seinen Lieferanten/Lizenzgebern aus diesem Vertrag hängen von der Zahlung aller anfallenden Lizenzgebühren, Abonnementgebühren und anderen Zahlungen ab, die im Zusammenhang mit Ihrer Lizenz und/oder Ihrem Kauf fällig werden, sowie von Ihrer Einhaltung der in dieser und anderen Vereinbarungen mit Netradyne festgelegten Bedingungen.
INDEM SIE DAS BESTELLFORMULAR VON NETRADYNE AKZEPTIEREN ODER UNTERSCHREIBEN ODER WENN VON NETRADYNE BEREITGESTELLTE DIENSTE, SOFTWARE, DIENSTE UND/ODER HARDWARE „IN GEBRAUCH" SIND, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN UND PARTEI ZU WERDEN, UND WENN SIE IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG GENAUSO DURCHSETZBAR IST WIE JEDER SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE VERTRAG, DER VON IHNEN UND NETRADYNE UNTERZEICHNET WURDE. WENN SIE NICHT MIT ALLEN IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, IST NETRADYNE NICHT BEREIT, IHNEN DIESE LIZENZ ZU GEWÄHREN ODER IHNEN DEN ZUGRIFF AUF IHRE SERVICESOFTWARE, HARDWARE ODER IHRE DIENSTE ZU GESTATTEN, UND SIE SOLLTEN DIE SERVICESOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AUF DIE HARDWARE ZUGREIFEN ODER EINEN DER DIENSTE NUTZEN.
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den folgenden Vereinbarungen (die alle durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen werden) den gesamten Vertrag zwischen Netradyne und dem Kunden und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Absprachen zwischen Netradyne und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand: (i) das Bestellformular, das wir Ihnen möglicherweise ausgestellt haben („Bestellformular"); (ii) das dieser Vereinbarung beigefügte Service Level Agreement; und (iv)) jegliche geltende (n) Lizenzvereinbarung (en) Dritter. Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das Datum, an dem Sie ein Bestellformular unterzeichnen oder an dem Sie die Servicesoftware, Hardware oder den Dienst zum ersten Mal nutzen („Datum des Inkrafttretens"), je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Alle Bestellungen, Leistungsbeschreibungen oder andere Dokumente, die von Ihnen oder einer anderen juristischen Person als Netradyne ausgestellt werden, sind nur zum Zweck der Identifizierung dieser Vereinbarung und des Bestellformulars gültig und dürfen nur zu Referenzzwecken verwendet werden; alle in solchen Bestellungen enthaltenen Bedingungen sind nichtig und haben keine Wirkung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des Bestellformulars haben die Bedingungen des Bestellformulars Vorrang. Das Versäumnis von Netradyne, den in einer Mitteilung des Kunden enthaltenen Bestimmungen zu widersprechen, gilt nicht als Verzicht auf die hierin enthaltenen Bestimmungen.
Unter Berücksichtigung der hier dargelegten gegenseitigen Zusagen, Bedingungen und Bedingungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
Produkte und Dienstleistungen
Dieser Rahmenvertrag gilt für alle Verkäufe von mobilen DRIVER·i™ -Videoanalysegeräten („Hardware") an den Kunden, die Lizenz zur Nutzung der enthaltenen, separat gelieferten, vorinstallierten, installierten oder in die Hardware eingebetteten Software („Firmware") und anderer Dienste im Zusammenhang mit der Hardware und Firmware („Dienste"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienste im Zusammenhang mit dem cloudbasierten Softwareplattformdienst Driver·i und dem Kundenportal für videobasierte Analysen im Zusammenhang mit dieser Hardware (" Driver·i Services"). Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen dieser Vereinbarung kann Netradyne die Dienste von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung des Kunden ändern, sofern diese Änderungen die Art oder den Umfang der Dienste nicht wesentlich oder nachteilig beeinflussen. Netradyne behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle unwesentlichen Änderungen an den Diensten vorzunehmen, die es für notwendig oder nützlich erachtet, um: A) die Qualität oder Bereitstellung der Netradyne-Dienste für seine Kunden aufrechtzuerhalten oder zu verbessern, (ii) die Wettbewerbsstärke oder den Markt für die Dienstleistungen von Netradyne oder (iii) die Kosteneffizienz oder Leistung der Dienste; oder (B) das geltende Recht einzuhalten.
Kauf und Verkauf von Hardware und Dienstleistungen
- Bestellformular. Netradyne hat das Recht, nach eigenem Ermessen Bestellungen des Kunden anzunehmen oder abzulehnen. Ohne ein von Netradyne und dem Kunden unterzeichnetes schriftliches Bestellformular wird nicht davon ausgegangen, dass Netradyne eine Bestellung des Kunden angenommen hat.
- Lieferung von Hardware und Dienstleistungen.
- Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, wählt Netradyne die Versandart und den Spediteur für die Hardware aus. Sofern die Parteien bei einer einzelnen Transaktion nicht ausdrücklich vereinbart haben, liefert Netradyne die Hardware unter Verwendung der Standardmethoden von Netradyne für Verpackung und Versand der Hardware an den von Netradyne benannten Frachtführer (der „Versandstelle"). Der Kunde ist für alle Ladekosten verantwortlich und stellt alle erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zur Verfügung, die für den Empfang der Hardware am Lieferort angemessen sind.
- Jede von Netradyne für die Lieferung angegebene Zeit ist nur eine Schätzung. Netradyne haftet nicht für oder in Bezug auf Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung bei der Ausführung einer Bestellung, einer Nichtlieferung oder einer verspäteten Lieferung ergeben. Netradyne kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Vertragsstrafe Teillieferungen der Hardware an den Kunden vornehmen, indem sie den Kunden darüber in Kenntnis setzt. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Kunde zahlt für die versendeten Einheiten, unabhängig davon, ob es sich bei dieser Lieferung um die vollständige oder teilweise Erfüllung einer im Bestellformular angegebenen Bestellung handelt.
- Das Eigentum an der vom Kunden bestellten Hardware, wie in einem Bestellformular angegeben, geht mit dem Versand dieser Hardware von der Versandstelle auf den Kunden über, vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem externen Finanzierungsanbieter (falls zutreffend und wie unten definiert). Das Verlustrisiko für alle Geräte, die mit einem beliebigen Bestellformular bestellt wurden, geht mit dem Versand durch Netradyne von der Versandstelle auf den Kunden über.
- Bis der Kunde den gesamten Kaufpreis der Hardware bezahlt hat, gewährt der Kunde Netradyne hiermit ein Kaufinteresse an allen Rechten, Titeln und Interessen des Kunden an, an und unter der Hardware, wo auch immer sie sich befinden.
- Bestellungen für zu exportierende Hardware unterliegen der Fähigkeit von Netradyne, innerhalb einer angemessenen Frist Exportlizenzen und andere erforderliche Dokumente einzuholen. Der Kunde muss alle konsularischen und Zollerklärungen einreichen und akzeptiert und trägt die gesamte Verantwortung für Strafen, die sich aus Fehlern oder Auslassungen ergeben. Der Kunde darf keine Hardware oder Produkte oder Artikel, die Hardware enthalten, reexportieren, wenn eine solche Wiederausfuhr gegen lokale oder US-Exportgesetze verstößt.
Preise
Der Kunde kauft die Hardware (einschließlich der zugehörigen Lizenz für die Firmware) und die Dienste von Netradyne zu den auf dem Bestellformular angegebenen Preisen. Sofern nicht ausdrücklich auf dem jeweiligen Bestellformular angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich aller Versand-, Installations- und Nebenkosten sowie aller Verkaufs-, Gebrauchs- und Verbrauchsteuern sowie aller anderen ähnlichen Steuern, Zölle, Zölle und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf vom Kunden zu zahlende Beträge erhoben werden. Der Kunde ist für alle diese Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf die Einnahmen, Einnahmen, Bruttoeinnahmen, persönlichen oder Immobilienvermögen oder andere Vermögenswerte von Netradyne erhoben werden.
Zahlungsbedingungen
- Sofern zwischen Netradyne und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zahlt der Kunde alle Netradyne im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge an oder vor den im Bestellformular angegebenen Fälligkeitsterminen. Der Kunde zahlt für alle verspäteten Zahlungen Zinsen in Höhe des Zinssatzes von 1,5% pro Monat oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatz, der täglich berechnet und monatlich zusammengerechnet wird, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Kunde erstattet Netradyne alle Kosten, die durch den Einzug verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder gesetzlich zur Verfügung stehen (auf die Netradyne durch die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag nicht verzichtet), ist Netradyne berechtigt, die Lieferung von Hardware oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Kunde die gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge nicht bezahlt und das Versäumnis nach schriftlicher Mitteilung zehn (10) Tage andauert. Der Kunde darf die Zahlung fälliger und zu zahlender Beträge aufgrund einer Aufrechnung mit einer Forderung oder einem Rechtsstreit mit Netradyne nicht zurückhalten.
- Finanzierungsdienstleistungen können dem Kunden im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Drittanbieter von Finanzierungsdienstleistungen („Finanzierungsanbieter") zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Netradyne ausschließlich durch diese Vereinbarung und das entsprechende Bestellformular geregelt werden und (ii) Netradyne nicht Partei einer solchen Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Finanzierungsanbieter wird.
Handlungen oder Unterlassungen des Kunden.
Wenn Netradyne die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert, kann Netradyne nicht davon ausgegangen werden, dass Netradyne gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und auch nicht anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste haftet, die dem Kunden in jedem Fall entstehen oder entstehen, soweit sie sich direkt oder indirekt aus einer solchen Verhinderung oder Verzögerung ergeben.
Akzeptanz
Die Annahme der Hardware (einschließlich der zugehörigen Firmware) und der Dienste erfolgt bei Lieferung an der Lieferstelle, sofern der Kunde Netradyne nicht innerhalb von (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich über die Ablehnung informiert. Der Kunde darf Hardware, Firmware und/oder Dienste nur ablehnen, wenn sie nicht den von Netradyne veröffentlichten Spezifikationen entsprechen oder anderweitig defekt sind, der Kunde detailliert darlegt, dass die Hardware, Firmware und/oder Dienste nicht den Spezifikationen entsprechen oder anderweitig defekt sind, und der Kunde gibt Netradyne dreißig (30) Tage Zeit, um solche Abweichungen zu korrigieren.
Installation
Wartung. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Installation der Hardware. Der Kunde übernimmt auch die Verantwortung für die Wartung der Hardware und stellt sicher, dass ihr Eigentum allen Spezifikationen und anderen Kriterien entspricht, die Netradyne für den Support der Hardware, der Firmware und der Dienste als notwendig erachtet hat.
Leistung der Driver•i Dienste
- Bestimmte Definitionen.
„Anonymisierte Daten" sind anonymisierte Fahrdaten oder von Netradyne abgeleitete anonymisierte Daten, die weiterverarbeitet wurden, um: i) alle nach innen gerichteten Kameradaten zu entfernen; ii) alle Gesichter und Nummernschilder nach einem wirtschaftlich vertretbaren Standard zu verwischen; und iii) so zusammengefaßt werden, dass sie vernünftigerweise nicht zur direkten oder indirekten Identifizierung einer Person gemäß geltendem Recht verwendet werden können.
„Autorisierter Benutzer" bezeichnet jede der Personen, die berechtigt sind, die Dienste gemäß dem Bestellformular und den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
„Proprietäre Kundendaten" bezeichnet vertrauliche Informationen und Daten des Kunden, die dem Kunden gehören und auf die Netradyne im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste Zugriff hat. Zu den firmeneigenen Daten des Kunden gehören personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Vertretern oder unabhängigen Auftragnehmern des Kunden. Zur Klarstellung: Proprietäre Kundendaten umfassen oder beinhalten weder Fahrdaten noch von Netradyne abgeleitete Daten.
„Kundensysteme" bezeichnet die IT-Infrastruktur des Kunden, einschließlich Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronische Systeme (einschließlich Datenbankverwaltungssysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.
„Anonymisierte Fahrdaten" und „Anonymisierte, von Netradyne abgeleitete Daten" bezeichnet jeweils Fahrdaten oder von Netradyne abgeleitete Daten, von denen jegliche personenbezogenen Identifikatoren getrennt wurden, die vernünftigerweise nicht dazu verwendet werden können, Informationen über eine bestimmte Person abzuleiten oder auf andere Weise mit ihr in Verbindung zu bringen, und die der Definition von „anonymisiert" in der CPRA 1798.140 (m) entsprechen. Zur Klarstellung: Anonymisierte Fahrdaten oder von Netradyne abgeleitete Daten können erkennbare Fahrer- oder Beifahrergesichter in nach innen gerichteten Videos oder erkennbare Nummernschilder oder Fußgängergesichter in nach außen gerichteten Kameravideos enthalten, sofern diese Videos nicht über eine persönliche Kennung mit einer bestimmten Person verknüpft sind.
„Dokumentation" bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen oder andere Dokumente oder Materialien, die Netradyne dem Kunden in irgendeiner Form oder auf welchem Medium zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt und in denen die Funktionen, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Dienste, der Firmware, der Hardware oder der Netradyne-Materialien beschrieben werden, einschließlich aller Aspekte der Installation, Konfiguration, Integration, des Betriebs, der Nutzung, des Supports oder der Wartung derselben.
„Fahrdaten" bezeichnet Videobilder; Standbilder; Tonaufnahmen (sofern nicht gesetzlich verboten); Standortinformationen; GPS- oder andere Telematikinformationen; Reiseinformationen, Geschwindigkeitsinformationen oder andere Sensordaten, die von der installierten Hardware aufgenommen oder gesammelt wurden; alles unabhängig davon, ob verarbeitet oder nicht. Zur Klarstellung: Fahrdaten beinhalten weder firmeneigene Kundendaten noch von Netradyne abgeleitete Daten.
„Identifizierte Fahrdaten" und „Identifizierte, von Netradyne abgeleitete Daten" bezeichnet jeweils Fahrdaten oder von Netradyne abgeleitete Daten, die mit personenbezogenen Identifikatoren verknüpft sind, deren Pseudonymisierung rückgängig gemacht wird, wenn sie dem Kunden im Netradyne-Kundenportal („IDMS") angezeigt werden.
„Rechte an geistigem Eigentum" Patente, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Datenbankrechte, Designrechte und Rechte an geschützten technischen Informationen und Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Erfindungen, Marken, Dienstleistungsmarken und Geschmacksmustermarken, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich aller Anmeldungen für diese und aller gleichwertigen Rechte in allen Teilen der Welt, wann und wie auch immer sie für ihre gesamte Laufzeit entstehen, einschließlich aller Abteilungen, Neuauflagen, Wiederholungen, Verlängerungen, Teilverlängerungen und Verlängerungen.
„Prozess" bedeutet, jede Handlung oder eine Reihe von Vorgängen durchzuführen, die die Driveri-Dienste an Daten, Informationen oder anderen Inhalten vornehmen oder ausführen können, einschließlich Erfassung, Empfang, Eingabe rund um die Uhr, Hochladen, Herunterladen, Aufzeichnen, Reproduzieren, Speichern, Organisieren, Kompilieren, Kombinieren, Protokollieren, Katalogisieren, Querverweisen, Verwalten, Warten, Kopieren, Anpassen, Ändern, Übersetzen oder Vornehmen anderer abgeleiteter Werke oder Verbesserungen,, ausführen, anzeigen, verbreiten, übermitteln, einreichen, posten, übertragen, offenlegen oder auf andere Weise bereitstellen oder machen verfügbar oder blockieren, löschen oder zerstören. „Verarbeitet" und „Verarbeitet" haben korrelative Bedeutungen.
„Netradyne-Materialien" bezeichnet die Servicesoftware, Spezifikationen, Dokumentation und Netradyne-Systeme sowie alle anderen Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Werke und andere Inhalte, Geräte, Methoden, Prozesse, Hardware, Software und andere Technologien und Erfindungen, einschließlich aller Leistungen, technischen oder funktionalen Beschreibungen, Anforderungen, Pläne oder Berichte, die von Netradyne oder einem Subunternehmer in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt oder verwendet werden oder die Dienste oder Netradyne anderweitig umfassen oder sich auf sie beziehen Neue Systeme. Zur Klarstellung: Netradyne-Materialien enthalten von Netradyne abgeleitete Daten und alle Informationen, Daten oder sonstigen Inhalte, die sich aus der Überwachung des Zugriffs auf oder der Nutzung der Dienste durch den Kunden durch Netradyne ergeben, enthalten jedoch keine kundeneigenen Daten.
„Netradyne Personal" bezeichnet alle Personen, die als Mitarbeiter, Vertreter oder unabhängige Auftragnehmer von Netradyne oder einem Subunternehmer an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind.
„Netradyne-Systeme" bezeichnet die IT-Infrastruktur, die von oder im Namen von Netradyne bei der Erbringung der Dienste verwendet wird, einschließlich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschließlich Datenbankverwaltungssysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt von Netradyne oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.
„Von Netradyne abgeleitete Daten" bezeichnet Informationen, Daten und andere Inhalte, die Netradyne aus der Verarbeitung und/oder Analyse von Fahrdaten ableitet, insbesondere durch den Einsatz von Algorithmen.
„Persönliche Identifikatoren" bezeichnet vom Kunden bereitgestellte Identifikatoren, mit denen eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, wie z. B. Name, Arbeitgeber, Adresse, Fahrzeugnummer usw.
„Servicesoftware" bezeichnet die Anwendung oder Anwendungen der Netradyne Driveri-Plattform und jegliche Drittanbieter- oder andere Software sowie alle neuen Versionen, Updates, Überarbeitungen, Verbesserungen und Änderungen des Vorstehenden, auf die Netradyne im Rahmen der Dienste per Fernzugriff zugreift und deren Nutzung ermöglicht.
„Spezifikationen" bezeichnet die veröffentlichten Spezifikationen für die Dienste, die zum Datum des Bestellformulars in Kraft sind, und in dem Umfang, der mit dem Vorstehenden vereinbar ist und nicht darauf beschränkt, die Dokumentation.
„Materialien von Drittanbietern" bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Hardware, der Firmware oder der Dienste, die nicht Eigentum von Netradyne sind oder sich auf diese beziehen. - Driver·i-Dienste. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde und seine autorisierten Nutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, unternimmt Netradyne während der im jeweiligen Bestellformular festgelegten Laufzeit wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern die Driveri-Dienste gemäß den Spezifikationen, dem jeweiligen Bestellformular und dieser Vereinbarung bereitzustellen, einschließlich des Hostings, der Verwaltung, des Betriebs und der Wartung der Servicesoftware für den elektronischen Fernzugriff und die Nutzung durch den Kunden und seine autorisierten Benutzer im Wesentlichen in Übereinstimmung mit das Spezifikationen.
- Service und Systemsteuerung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt zwischen den Parteien Folgendes:
- Netradyne hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Bereitstellung, die Wartung und das Management der Driver·i-Dienste und der Netradyne-Materialien, einschließlich der: (A) Netradyne-Systeme; (B) Auswahl, Bereitstellung, Änderung und Austausch der Servicesoftware; und (C) Durchführung von Wartungsarbeiten, Upgrades, Korrekturen und Reparaturen; und
- Der Kunde hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Wartung und Verwaltung sowie den gesamten Zugriff auf und die Nutzung der Kundensysteme und die alleinige Verantwortung für den Zugriff auf und die Nutzung der Driveri-Dienste und Netradyne-Materialien durch eine Person, durch oder über die Kundensysteme oder andere vom Kunden oder autorisierten Benutzern kontrollierte Mittel, einschließlich: (A) Informationen, Anweisungen oder Materialien, die von einem von ihnen den Driveri-Diensten oder Netradyne-Materialien zur Verfügung gestellt werden; (B) Ergebnisse, die aus der Nutzung der Driveri-Dienste oder der Netradyne-Materialien erzielt wurden; und (C) Schlussfolgerungen, Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf einer solchen Verwendung beruhen.
- Aussetzung oder Kündigung von Diensten. Netradyne kann den Zugriff des Kunden, eines autorisierten Benutzers oder einer anderen Person auf alle oder einen Teil der Driveri-Dienste oder der Netradyne-Materialien direkt oder indirekt mit allen rechtmäßigen Mitteln, einschließlich der Verwendung eines Deaktivierungsgeräts, aussetzen, beenden oder anderweitig verweigern, ohne dass daraus eine Verpflichtung oder Haftung entsteht, wenn: (i) Netradyne eine gerichtliche oder andere behördliche Aufforderung oder Verfügung erhält, eine Vorladung oder eine Aufforderung der Strafverfolgungsbehörden, die Netradyne ausdrücklich oder in vernünftiger Implikation dazu auffordern; oder (ii) Netradyne ist der Ansicht, dass nach eigenem Ermessen, dass: (A) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat oder auf die Driveri-Dienste zugegriffen oder diese genutzt hat, die über den Umfang der gewährten Rechte hinausgeht, oder für einen Zweck, der nicht gemäß dieser Vereinbarung autorisiert ist oder auf eine Weise, die nicht den Anweisungen oder Anforderungen der Spezifikationen entspricht; (B) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer vernünftigerweise an betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Handlungen beteiligt ist, war oder sein könnte Aktivitäten; oder (C) diese Vereinbarung läuft ab oder wird gekündigt. Dieser Abschnitt schränkt keine der anderen Rechte oder Rechtsbehelfe von Netradyne ein, unabhängig davon, ob sie gesetzlich, bildlich oder im Rahmen dieser Vereinbarung bestehen.
- Autorisierung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die anfallenden Gebühren bezahlt und alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt und erfüllt, autorisiert Netradyne hiermit den Kunden und seine autorisierten Benutzer, während der jeweiligen Laufzeit auf die DRIVER•i-Dienste und die Netradyne-Materialien, die Netradyne dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, ausschließlich für seinen internen Geschäftsbetrieb und gemäß den in dieser Vereinbarung dargelegten Spezifikationen, Bedingungen und Einschränkungen zuzugreifen und diese zu nutzen.. Diese Genehmigung ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.
- Vorbehalt von Rechten. Nichts in dieser Vereinbarung gewährt Rechte, Titel oder Interessen an oder an (einschließlich einer Lizenz unter) geistigen Eigentumsrechten an oder im Zusammenhang mit den Driveri-Diensten, Netradyne-Materialien oder Materialien Dritter, sei es ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise. Alle Rechte, Titel und Interessen an den Driveri-Diensten, den Netradyne-Materialien und den Materialien Dritter liegen und verbleiben bei Netradyne und den jeweiligen Rechteinhabern an den Materialien Dritter.
- Autorisierungsbeschränkungen und -einschränkungen. Der Kunde darf nicht auf die Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien zugreifen oder diese nutzen und darf auch keiner anderen Person gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung und, im Fall von Materialien von Drittanbietern, in der geltenden Drittanbieter-Lizenzvereinbarung gestattet. Aus Gründen der Klarheit und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, darf der Kunde Folgendes nicht, es sei denn, diese Vereinbarung gestattet ausdrücklich:
- die Driveri-Dienste zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke oder Verbesserungen der Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, zuzuweisen, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig verfügbar zu machen;
- Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien an Dritte zu vermieten, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder auf andere Weise an Dritte zur Verfügung zu stellen, einschließlich im Internet oder in Verbindung mit Timesharing, Service Bureau, Software as a Service, Cloud oder anderen Technologien oder Diensten;
- den Quellcode der Driveri-Dienste oder der Netradyne-Materialien ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, anzupassen oder auf andere Weise zu versuchen, darauf zuzugreifen;
- jegliche Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen, die von den Driveri-Diensten oder Netradyne-Materialien verwendet werden, umgehen oder diese verletzen oder auf die Dienste oder Netradyne-Materialien zugreifen oder diese nutzen, sofern sie nicht von einem autorisierten Benutzer verwendet werden, indem er seine eigenen, dann gültigen Zugangsdaten verwendet;
- Informationen oder Materialien, die rechtswidrig oder schädlich sind oder schädlichen Code enthalten, übertragen oder über die Driveri-Dienste oder Netradyne-Systeme eingeben, hochladen, übertragen oder anderweitig bereitstellen;
- die Driveri-Dienste, Netradyne-Systeme oder die Bereitstellung von Diensten durch Netradyne für Dritte ganz oder teilweise zu beschädigen, zu zerstören, zu stören, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu stören oder auf andere Weise zu behindern oder zu schädigen;
- alle Marken, Spezifikationen, Dokumentationen, Garantien oder Haftungsausschlüsse oder jegliche Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte von Driveri-Diensten oder Netradyne-Materialien, einschließlich aller Kopien davon, entfernen, ändern oder verdecken;
- auf die Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien zuzugreifen, Bilder daraus zu entfernen oder sie in irgendeiner Weise oder für einen Zweck zu nutzen, der geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, veruntreut oder anderweitig verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt;
- auf die Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien zuzugreifen oder sie für Zwecke der Wettbewerbsanalyse der Driveri-Dienste oder der Netradyne-Materialien, für die Entwicklung, Bereitstellung oder Nutzung eines konkurrierenden Softwaredienstes oder -produkts oder für andere Zwecke zu nutzen, die zum Nachteil oder wirtschaftlichen Nachteil von Netradyne sind;
- auf die Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien in oder in Verbindung mit der Planung, Konstruktion, Wartung, dem Betrieb von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen, Sicherheitsreaktionssystemen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen oder jeder anderen Nutzung oder Anwendung, bei der die Nutzung oder der Ausfall der Dienste zu Personen- oder schweren Sach- oder Sachschäden führen könnte, zugreifen oder
- auf andere Weise auf die Driveri-Dienste oder Netradyne-Materialien zuzugreifen oder sie zu nutzen, die über den Umfang der gemäß Abschnitt 8 (e) erteilten Genehmigung hinausgehen.
- Kundensysteme und Zusammenarbeit. Während der Laufzeit hat der Kunde jederzeit: (i) alle Geräte und Kundensysteme, auf oder über die auf die Driveri-Dienste zugegriffen wird oder die genutzt werden, in einwandfreiem Zustand und gemäß den Spezifikationen einzurichten, zu warten und zu betreiben; (ii) dem Personal von Netradyne den Zugang zu den Räumlichkeiten, der Hardware und den Kundensystemen des Kunden zu gewähren, der erforderlich ist, damit Netradyne die Driveri-Services gemäß den Spezifikationen ausführen kann; und (iii) jegliche Mitarbeit leisten und Unterstützung, die Netradyne nach vernünftigem Ermessen anfordern kann, um Netradyne die Ausübung seiner Rechte zu ermöglichen und erfüllt ihre Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
- Abhilfemaßnahmen und Hinweis. Wenn der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Aktivität erlangt, die gemäß Abschnitt 8 (g) verboten ist, hat der Kunde unverzüglich: (i) alle angemessenen und rechtmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, die innerhalb ihrer jeweiligen Kontrolle liegen und erforderlich sind, um die Aktivität oder die bedrohten Aktivitäten zu beenden und ihre Auswirkungen zu mildern (einschließlich, falls zutreffend, angemessener Maßnahmen zur Einstellung und Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf die Driveri-Dienste und Netradyne-Materialien); und (ii) Netradyne-Materialien zu benachrichtigen Keine dieser tatsächlichen oder drohenden Aktivitäten.
- Datensicherung. Die DRIVER•i Services ersetzen nicht die Notwendigkeit, dass der Kunde regelmäßige Datensicherungen oder redundante Datenarchive vorhält. NETRADYNE IST NICHT VERPFLICHTET ODER HAFTBAR FÜR VERLUST, ÄNDERUNG, ZERSTÖRUNG, BESCHÄDIGUNG, BESCHÄDIGUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON KUNDENEIGENEN DATEN ODER FAHRDATEN.
- Kundenkontrolle und Verantwortung. Der Kunde hat und behält die alleinige Verantwortung für: (i) alle firmeneigenen Kundendaten, einschließlich deren Inhalt und Verwendung; (ii) alle Informationen, Anweisungen und Materialien, die vom oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers in Verbindung mit den Driveri-Diensten bereitgestellt werden; (iii) Kundensysteme; (iv) die Sicherheit und Verwendung der Zugangsdaten des Kunden und seiner autorisierten Benutzer; und (v) den gesamten Zugriff auf die Driveri-Dienste und Netradyne-Materialien direkt oder indirekt durch oder über die Kundensysteme oder ihre Zugangsdaten autorisierter Benutzer, mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden, einschließlich aller Ergebnisse, die sich aus einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung ergeben, und aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Handlungen, die auf einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung beruhen.
- Zugang und Sicherheit. Der Kunde muss alle physischen, administrativen und technischen Kontrollen, Überprüfungs- und Sicherheitsverfahren sowie andere Sicherheitsvorkehrungen ergreifen, die erforderlich sind, um: (i) die Verteilung und Verwendung aller Zugangsdaten sicher zu verwalten und vor unbefugtem Zugriff auf oder Nutzung der Driveri-Dienste zu schützen; und (ii) den Inhalt und die Verwendung der kundeneigenen Daten zu kontrollieren, einschließlich des Hochladens oder der sonstigen Bereitstellung von kundeneigenen Daten zur Verarbeitung durch die Driveri-Dienste.
- Erbringung von Dienstleistungen. Netradyne unternimmt angemessene Anstrengungen, um die in allen akzeptierten Bestellformularen angegebenen Leistungstermine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten, und solche Termine sind nur Schätzungen.
Datenschutz, Datenschutz und Compliance.
- Data Retention Policy von Netradyne. Netradyne verwendet und verwaltet Daten gemäß seiner Data Retention Policy, die dieser Vereinbarung beigefügt ist und unter www.netradyne.com/cdr verfügbar ist. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass der Kunde, sobald Audio- und Videodaten gemäß dieser Richtlinie anonymisiert wurden, nicht nach solchen Daten suchen und sie herunterladen kann. Daher ist der Kunde verpflichtet, innerhalb des Verfügbarkeitszeitraums auf alle benötigten Daten zuzugreifen und diese aufzubewahren. Unter bestimmten Umständen kann der Kunde (während des Verfügbarkeitszeitraums) verlangen, dass Netradyne bestimmte Daten außerhalb der Standardverfahren zur Data Retention Policy aufbewahrt; in solchen Fällen können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Bundes-, Landes- und internationalen Datenschutz- und Datenschutzgesetze, einschließlich Vorschriften, Verordnungen, Anordnungen und Regeln, in Bezug auf alle personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Subunternehmer und jeder anderen Person, die sich auf dem Eigentum des Kunden befindet, einschließlich aller Personen, die in einem Fahrzeug, in dem die Hardware installiert ist, anwesend oder anderweitig hörbar sind (jeweils ein „Fahrer"), im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware, der Firmware und der Dienste und zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Netradyne erklärt oder garantiert nicht, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass alle Produkte, Dienstleistungen oder Mitteilungen von Netradyne, die Netradyne den Kunden auffordert, einem Fahrer zur Verfügung zu stellen, den Kunden zur Einhaltung aller Gesetze verpflichten oder aufrechterhalten. Wenn sich ein Fahrzeug, das die Driveri-Dienste nutzt, an einem Ort befindet, der die Aufzeichnung von Daten, einschließlich Geräuschen, gesetzlich oder auf andere Weise verbietet, stellt der Kunde außerdem sicher, dass dies eingehalten wird. IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PARTEIEN IST DER KUNDE UND NICHT NETRADYNE VERPFLICHTET, SEINEN TREIBERN ODER ANDEREN NUTZERN DER HARDWARE ALLE MITTEILUNGEN ZU MACHEN ODER EINWILLIGUNGEN VON DIESEN EINZUHOLEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND. WENN SICH EIN FAHRZEUG, DAS FAHRERDIENSTE IN ANSPRUCH NIMMT, AN EINEM ORT BEFINDET, DER GESETZLICH ODER ANDERWEITIG FOLGENDES VERBIETET ODER EINSCHRÄNKT: 1) DIE ERFASSUNG VON INTERNEN FAHRZEUGAUFNAHMEN, 2) DIE AUFZEICHNUNG VON DATEN EINSCHLIESSLICH GERÄUSCHEN; 3) DIE ERFASSUNG VON „LIVE-STREAMING" -INFORMATIONEN; ODER 4) DIE ERFASSUNG BIOMETRISCHER INFORMATIONEN; DER ABONNENT STELLT DIE EINHALTUNG DIESER BESTIMMUNGEN SICHER. DER KUNDE VERSTEHT UND ERKENNT AN, DASS DIE AKTIVIERUNG DES VISUELLEN LOGIN-DIENSTES VON NETRADYNE NACH GELTENDEM RECHT ALS ERFASSUNG BIOMETRISCHER INFORMATIONEN ANGESEHEN WERDEN KANN UND DASS BESTIMMTE GERICHTSBARKEITEN (EINSCHLIESSLICH ILLINOIS, TEXAS UND DIE STADT PORTLAND, OREGON) GESETZE ERLASSEN HABEN, DIE MITTEILUNGS- UND EINWILLIGUNGSPFLICHTEN FÜR SOLCHE INFORMATIONEN VORSEHEN. WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE AUF DER DATENSCHUTZSEITE VON NETRADYNE: netradyne.com.privacy-policy ODER SPEZIELL IM ZUSAMMENHANG MIT BIOMETRISCHEN INFORMATIONEN: netradyne.com.biometrische Datenschutzpolitik.
- Standortbezogene Dienste. Der Kunde wird bei der Nutzung der Dienste alle Gesetze einhalten und sicherstellen, dass vor einer solchen Nutzung der Fahrer jedes Fahrzeugs, in dem Driveri installiert ist und verwendet wird, über eine solche Nutzung informiert wird, einschließlich der Tatsache, dass Netradyne die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Daten speichert und verwenden darf. Netradyne empfiehlt die Einhaltung der CTIA Best Practices und Richtlinien für standortbezogene Dienste, die derzeit unter https://www.ctia.org/the-wireless-industry/industry-commitments/best-practices-andguidelines-for-location-based-services. Für Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Fahrzeuge Driveri außerhalb der Vereinigten Staaten verwenden, stellt der Kunde vor einer solchen Nutzung sicher, dass die Geräte den Gesetzen der Gerichtsbarkeit entsprechen, in der Driveri eingesetzt wird.
- Kundeninformationen. Der Kunde (i) trägt die volle Verantwortung für jegliche unbefugte Erfassung, Offenlegung, Entsorgung oder Nutzung oder den Zugriff auf personenbezogene Daten, die sich im Besitz des Kunden oder unter seiner Kontrolle befinden und sich auf die Hardware, die Firmware und die Dienste beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Tonaufnahmen, Standortinformationen und andere vom Kunden geschützte Daten; (ii) wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen ergreifen, um diese zu schützen; (iii) wird eine aktuelle Datenschutzrichtlinie einhalten, die vollständig erklärt (A) welche Informationen es sammelt, (B) wie es verwendet diese Informationen, (C) wie sie diese Informationen schützen, (D) an wen sie diese Informationen weitergeben und (E) andere gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzerklärungen; und (iv) werden alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datensicherheits-, Datenschutz-, Marketing- und Verbraucherschutzgesetze, die in den Vereinigten Staaten gelten, sowie die geltenden Datenschutz- und Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf Kundendaten und alle anderen personenbezogenen Daten, die der Kunde möglicherweise verarbeitet oder pflegen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Hardware die Firmware und die Dienste.
- Einhaltung der Vorladungen. Wenn der Kunde oder Netradyne eine Vorladung in Bezug auf die Rechnungsunterlagen des Kunden oder auf Informationen, die von der Hardware, der Firmware oder den Diensten erfasst oder verarbeitet wurden, erhalten, verpflichten sich der Kunde oder Netradyne, den anderen unverzüglich über die Vorladung zu informieren und den anderen bei der Einhaltung zu unterstützen.
- Elektronische Überwachung. Erhält eine Partei im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Hardware, der Firmware oder der Dienste einen Gerichtsbeschluss in Bezug auf elektronische Überwachung, wird diese Partei die andere Partei umgehend über diese Anordnung informieren und ihr alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigt, um der Partei zu helfen, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen. Wenn die andere Partei entweder (i) dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommt oder (ii) die Partei nicht umgehend kontaktiert, um Unterstützung bei der Durchführung der elektronischen Überwachung zu erhalten, und wenn die Partei aufgrund des in (i) oder (ii) beschriebenen Versäumnisses der anderen Partei mit einer Geldstrafe belegt wird, erstattet die andere Partei der Partei den Betrag der Geldbuße und die angemessenen Kosten, die sich aus der Erfüllung derselben ergeben.
Eigentumsrechte
- Netradyne gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Firmware ausschließlich in dem Umfang, der für den Betrieb der gekauften Hardware gemäß der Begleitdokumentation erforderlich ist. Die gesamte Firmware wird an den Kunden lizenziert, nicht verkauft, und sie unterliegt jeder zusätzlichen Netradyne-Lizenz, die mit dieser Firmware einhergehen kann. Alle Rechte, Titel und Interessen an Firmware und anderer Netradyne-Software, die dem Kunden hier nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von Netradyne oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde und Dritte, die durch den Kunden handeln, dürfen (i) Firmware oder Software nicht für Zwecke verwenden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet sind, (ii) Firmware oder Software oder Teile davon oder zugehörige Dokumentation reproduzieren, (iii) Firmware oder Software modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen, (iv) Firmware oder Software dekompilieren, disassemblieren, kompilieren oder zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, auf den Quellcode zuzugreifen, oder (v) technische Daten verwenden, duplizieren oder offenlegen oder Informationen zur Firmware oder Software für irgendeinen Zweck. Diese Rechte unterliegen jeder Drittanbieterlizenz, die einer Komponente oder Anwendung der Firmware oder Software zugrunde liegt. Netradyne ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen oder Funktionsstörungen von Hardware, Firmware, Software oder Diensten, die darauf zurückzuführen sind, dass (A) der Kunde direkt oder indirekt an einem der oben genannten Punkte (i) bis (v) beteiligt ist, (B) die Betriebssysteme oder andere Anwendungen durch einen Originalgerätehersteller geändert oder aufgehoben hat, (C) die Einführung eines Virus oder anderer Malware, die direkt oder indirekt vom Kunden verursacht wird, (D) Funktionsunfähigkeit oder Inkompatibilität mit einem Kundennetzwerk oder (v) ein Verstoß gegen diese Vereinbarung. Durch solche Maßnahmen erlischt die verbleibende Garantie sofort und hat keine weitere Kraft oder Wirkung. Zur Klarstellung: Der Kunde darf keine Software oder Firmware auf Waren übertragen oder installieren, für die sie nicht von Netradyne erworben wurden. Software und Firmware werden nur auf der spezifischen, einzelnen Workstation oder Hardware installiert und verwendet, für die sie lizenziert sind, mit Ausnahme von Updates (die von Netradyne zur allgemeinen Verteilung an Kunden kostenlos veröffentlicht werden, d. h. Fehlerkorrektur oder Patch).
- Alle Rechte, Titel und Interessen an der Firmware und anderer Software, den Diensten und Netradyne-Materialien, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran und aller geistigen Eigentumsrechte an und an der Hardware, liegen und verbleiben bei Netradyne und den jeweiligen Rechteinhabern an den Materialien Dritter. Der Kunde hat keine Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf die Dienste, Firmware, Software oder Netradyne-Materialien (einschließlich Materialien Dritter), es sei denn, dies ist ausdrücklich in Abschnitt 8 (e) oder in der entsprechenden Drittanbieterlizenz festgelegt, jeweils vorbehaltlich Abschnitt 8 (g). Alle anderen Rechte an und an den Diensten, der Firmware, der Software und den Netradyne-Materialien (einschließlich Materialien Dritter) sind ausdrücklich Netradyne und den jeweiligen Drittlizenzgebern vorbehalten.
- Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Netradyne ist und bleibt der Kunde der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen firmeneigenen Kundendaten, vorbehaltlich der Rechte und Genehmigungen, die in den Abschnitten 10 (d) und 10 (e) unten gewährt werden.
- Der Kunde gewährt Netradyne und seinen Subunternehmern hiermit unwiderruflich alle Rechte und Genehmigungen an oder in Bezug auf die firmeneigenen Daten des Kunden, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Netradyne (i) die Dienste im Namen des Kunden erbringen und diese Vereinbarung durchsetzen und seine Rechte ausüben und im Rahmen dieser Vereinbarung nachkommen kann; (ii) um die Produkte und Dienste zu unterstützen; und (iii) die Produkte und Dienste zu verbessern. Zur Klarstellung: Netradyne hat kein Recht, firmeneigene Kundendaten mit Dritten zu teilen, außer für die in diesem Abschnitt 10 (d) genannten Zwecke, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Soweit der Kunde Rechte, Titel oder Interessen an anonymisierten Fahrdaten oder von Netradyne abgeleiteten Daten hat, gewährt der Kunde Netradyne hiermit unwiderruflich alle diese Rechte und Genehmigungen an oder in Bezug auf anonymisierte Fahrdaten und von Netradyne abgeleitete Daten, damit Netradyne (i) die Dienste erbringen kann; (ii) die Produkte und Dienste unterstützen; (iii) die Produkte verbessern kann und Dienstleistungen; und (iv) um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Netradyne ist nicht berechtigt, anonymisierte Fahrdaten oder von Netradyne abgeleitete Daten an Dritte weiterzugeben, außer für die in diesem Abschnitt 10 (e) genannten Zwecke, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Netradyne ist und bleibt Netradyne der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen anonymisierten Daten und erkennt an, dass Netradyne diese Daten verwenden kann (i) zur Erbringung der Dienste; (ii) zur Unterstützung der Produkte und Dienste; (iii) zur Verbesserung der Produkte und Dienste; (iv) zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen; und (v) für kommerzielle Zwecke.
- Kunde, soweit ein Fahrer oder autorisierter Benutzer Rechte, Titel oder Interessen an Fahrdaten, identifizierten Fahrdaten, anonymisierten Fahrdaten oder von Netradyne abgeleiteten Daten hat, veranlasst der Kunde hiermit jeden seiner autorisierten Benutzer und Fahrer, bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte und Genehmigungen, einschließlich des alleinigen und ausschließlichen Eigentums an allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, zu gewähren, soweit Netradyne vernünftigerweise zur Ausübung seiner Rechte erforderlich ist. gemäß den Abschnitten 10 (d) und 10 (e).
- Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber Netradyne, dass der Kunde über die erforderlichen Rechte verfügt und verfügen wird, und erklärt sich damit einverstanden, Netradyne alle Rechte an den Netradyne-Materialien gemäß dieser Vereinbarung zu übertragen.
- Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber Netradyne, dass der Kunde Eigentümer ist oder anderweitig über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf die Kundendaten verfügt, sodass er, soweit sie von Netradyne erhalten und gemäß dieser Vereinbarung verarbeitet wurden, keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte autorisierter Nutzer, Fahrer oder Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt und auch nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Eingeschränkte Garantie
- Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, garantiert Netradyne dem Kunden, dass diese Hardware für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Versandes der Hardware („Garantiezeitraum") im Wesentlichen den von Netradyne veröffentlichten Spezifikationen entspricht, die zum Datum des jeweiligen akzeptierten Bestellformulars gültig sind, und dass diese Hardware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
- Netradyne garantiert dem Kunden, dass es die Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Alle Bedenken oder Beschwerden sollten an support@netradyne.com oder 1-833-GRN-ZONE gerichtet werden. Sie können rund um die Uhr eine Antwort innerhalb eines (1) Werktages erwarten. Bitte beachten Sie, dass Netradyne nicht für Faktoren verantwortlich ist, auf die Netradyne keinen Einfluss hat (wie z. B. Ihre Unfähigkeit, auf das Internet zuzugreifen). Weitere Geschäftsbedingungen finden Sie auf www.netradyne.com/sla.
- MIT AUSNAHME DER IN DEN ABSCHNITTEN 11 (a) UND (b) DARGELEGTEN GARANTIEN ÜBERNIMMT NETRADYNE KEINERLEI GARANTIE IN BEZUG AUF DIE HARDWARE, FIRMWARE ODER DIENSTE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (i) GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; (ii) GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; ODER (iii) GEWÄHRLEISTUNG GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE DRITTER; OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GESCHÄFTSGANG, LEISTUNGSVERLAUF, HANDELSBRAUCH ODER AUF ANDERE WEISE.
- Produkte, die von Dritten hergestellt wurden („Produkte von Drittanbietern"), und andere Materialien von Drittanbietern können die Hardware bilden, enthalten, darin enthalten, in sie integriert, daran befestigt oder zusammen mit ihr verpackt werden. Produkte von Drittanbietern und Materialien von Drittanbietern fallen nicht unter die Garantie in Abschnitt 11 (a). Zur Klarstellung: NETRADYNE ÜBERNIMMT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF PRODUKTE VON DRITTANBIETERN ODER MATERIALIEN DRITTER, EINSCHLIESSLICH (i) GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; (ii) GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (iii) EIGENTUMSGARANTIE; ODER (iv) GARANTIE GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE DRITTER; OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GESCHÄFTSGANG, LEISTUNGSVERLAUF, HANDELSBRAUCH ODER AUF ANDERE WEISE.
- Netradyne haftet nicht für eine Verletzung der in Abschnitt 11 (a) und Abschnitt 11 (b) festgelegten Garantien, es sei denn: (i) Der Kunde teilt Netradyne innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen; (ii) falls zutreffend, erhält Netradyne eine angemessene Gelegenheit, nach Erhalt der Mitteilung über die Verletzung der in Abschnitt 11 (a) genannten Garantie diese Hardware und den Kunden zu untersuchen (falls Netradyne dazu aufgefordert hat) sendet diese Hardware auf Kosten von Netradyne an den Geschäftssitz von Netradyne zurück, damit die Prüfung dort stattfinden kann; und (iii) Netradyne überprüft angemessen die Behauptung des Kunden, dass die Hardware, Firmware oder Dienste defekt sind.
- Netradyne haftet nicht für eine Verletzung der in Abschnitt 11 (a) oder Abschnitt 11 (b) festgelegten Garantien, wenn: (i) der Kunde diese Hardware, Firmware oder Dienste nach einer solchen Mitteilung weiter nutzt (mit der Ausnahme, dass der Kunde die Driveri-Dienste nach einer solchen Mitteilung weiter nutzt); (ii) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Netradyne zur Aufbewahrung und Installation nicht befolgt hat, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Hardware oder Nutzung der Firmware oder Dienste; (iii) Der Kunde ändert oder repariert diese Hardware oder Firmware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Netradyne.
- Vorbehaltlich der obigen Abschnitte 11 (e) und Abschnitt 11 (f) wird Netradyne in Bezug auf solche Geräte während des Garantiezeitraums nach eigenem Ermessen entweder: (i) diese Hardware (oder das defekte Teil) reparieren oder ersetzen oder (ii) den Preis dieser Hardware zum anteiligen Vertragstarif gutschreiben oder erstatten, sofern Netradyne dies verlangt, der Kunde auf Kosten von Netradyne solche Hardware zu Netradyne.
- Vorbehaltlich der obigen Abschnitte 11 (e) und Abschnitt 11 (f) wird Netradyne in Bezug auf alle Dienste, für die ein Anspruch im Rahmen der in Abschnitt 11 (b) genannten Garantie besteht, nach eigenem Ermessen (i) die betreffenden Dienste reparieren oder erneut ausführen oder (ii) den Preis für diese Dienste zum anteiligen Vertragstarif gutschreiben oder erstatten.
- DIE IN ABSCHNITT 11 (g) UND (h) DARGELEGTEN RECHTSMITTEL SIND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON NETRADYNE FÜR JEGLICHE VERLETZUNG DER IN DEN ABSCHNITTEN 11 (a) BZW. (b) DARGELEGTEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN.
Haftungsbeschränkung
- IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER DRITTEN FÜR NUTZUNGS-, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUSTE ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB NETRADYNE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, UND UNGEACHTET DES VERSAGENS ALLER VEREINBARTEN ODER SONSTIGEN ABHILFEMASSNAHMEN, DIE IHREM WESENTLICHEN ZWECK DIENEN.
- IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON NETRADYNE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE ERGIBT, DEN GESAMTBETRAG DER BETRÄGE, DIE NETRADYNE IN DEN LETZTEN 24 MONATEN FÜR DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VERKAUFTEN GERÄTE UND DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDEN.
Entschädigung
Der Kunde verpflichtet sich, Netradyne und seine Subunternehmer, verbundenen Unternehmen und alle ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (jeweils ein „Netradyne Indemnitee") von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Mängeln, Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Vergleichen, Zinsen, Zuschüssen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. einschließlich angemessener Anwaltskosten und der Kosten für die Durchsetzung aller Schadensersatzansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der Kosten für die Verfolgung von Versicherungsanbietern (" Verluste "), die einem solchen Netradyne-Entschädigungsempfänger im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen, Klagen oder Verfahren entstehen oder sich auf Folgendes beziehen: (a) Kundendaten, einschließlich der Verarbeitung von Kundendaten durch oder im Namen von Netradyne; (b) alle anderen Materialien oder Informationen (einschließlich aller Dokumente, Daten, Spezifikationen, Software, Inhalte oder Technologien), die vom oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers bereitgestellt wurden; c) grobe Fahrlässigkeit oder schuldhaftere Handlung oder Unterlassung (einschließlich Rücksichtslosigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten) durch den Kunden, einen autorisierten Benutzer, oder Dritte im Namen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung; (d) Verleumdung, Verleumdung, Verletzung des Urheberrechts oder Verletzung der Privatsphäre im Zusammenhang mit den firmeneigenen Daten des Kunden oder anderen Materialien, die in den Diensten enthalten, verarbeitet oder über die Dienste gesendet werden; oder (e) jegliche Überwachung, zu deren Durchführung der Kunde Netradyne im Zusammenhang mit den Diensten anweist. Die Entschädigung des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung schränkt keine Rechte oder Rechtsmittel ein, die Netradyne im Rahmen der Vereinbarung, nach Gesetz, Billigkeit oder Gesetz hat oder in Zukunft haben könnte.
Gerechte Entlastung
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß oder eine drohende Verletzung einer seiner Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 8 (g), 8 (i), 10 und 18 Netradyne irreparablen Schaden zufügen würde, für den ein finanzieller Schadensersatz kein angemessenes Rechtsmittel darstellt, und erklärt sich damit einverstanden, dass Netradyne im Falle eines solchen Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes Anspruch auf angemessene Abhilfe hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung und jeder anderen Abhilfe. die bei jedem Gericht erhältlich sein können, ohne dass eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit gestellt oder der tatsächliche Schaden nachgewiesen werden muss oder dass finanzielle Schäden sind kein adäquates Mittel. Solche Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach Gesetz, Billigkeit oder auf andere Weise zur Verfügung stehen.
Einhaltung der Gesetze
Der Kunde hat alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Der Kunde behält alle Lizenzen, Genehmigungen, Genehmigungen, Zustimmungen und Genehmigungen in Kraft, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und zur Nutzung der Hardware, der Firmware und der Dienste benötigt. Netradyne kann die Dienste ganz oder teilweise aussetzen, kündigen, zurückziehen oder einstellen, wenn Netradyne nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Kunde gegen diesen Abschnitt verstößt.
Kündigung
- Diese Vereinbarung endet zu dem Zeitpunkt und zu den Bedingungen, die im jeweiligen Bestellformular oder gemäß Abschnitt 16 (b) unten festgelegt sind. Sofern in dieser Vereinbarung und/oder diesem Bestellformular nicht anders angegeben, beginnt die Laufzeit der Vereinbarung („MSA-Laufzeit") mit dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und des beigefügten Bestellformulars durch den Kunden. Die Servicedauer („Servicedauer") beginnt jedoch mit dem Datum, an dem die Hardware an den Kunden versendet wird (und die monatlichen Servicegebühren des Kunden fallen an), und läuft für den in dieser Vereinbarung und/oder diesem Bestellformular angegebenen Zeitraum. Die MSA-Laufzeit endet am Ende der letzten Dienstlaufzeit. Wenn die Servicedauer um eine oder mehrere Verlängerungslaufzeiten verlängert wird, gelten während dieser Verlängerungslaufzeit (en) die gleichen Bedingungen dieser Vereinbarung wie diejenigen, die unmittelbar vor einer solchen Verlängerung in Kraft waren.
- Zusätzlich zu allen Rechtsmitteln, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden können, kann Netradyne diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht zahlt und diese Nichtzahlung zehn (10) Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung durch den Kunden andauert; (ii) die wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht vollständig oder teilweise erfüllt oder eingehalten hat; oder (iii) zahlungsunfähig, stellt einen Konkursantrag oder leitet gegen ihn ein oder hat gegen ihn ein Verfahren eingeleitet zu Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger. Der Kunde kann diese Vereinbarung kündigen, (A) wenn Netradyne eine fortgesetzte, wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch Netradyne hat, die nicht innerhalb von 60 Tagen behoben wurde, nachdem der Kunde Netradyne schriftlich darüber informiert hat, auf welcher Grundlage die mutmaßliche wesentliche Vertragsverletzung in angemessenen Einzelheiten dargelegt wurde, sodass Netradyne versuchen kann, den Verstoß zu beheben; oder (B) wenn Netradyne zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt oder dagegen einleitet oder begonnen hat Verfahren im Zusammenhang mit Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern.
- Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt Folgendes: (A) Alle Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen, die Netradyne im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, werden sofort beendet; (B) der Kunde stellt sofort jegliche Nutzung von Diensten, Firmware und Netradyne-Materialien ein; (C) alle aufgelaufenen Zahlungsrechte bleiben bestehen, und der Kunde hat Netradyne umgehend alle ausstehenden und unbezahlten Gebühren vollständig zu zahlen; und (D) Netradyne kann den gesamten Zugriff von Kunden und autorisierten Benutzern auf die Driveri-Dienste und Netradyne deaktivieren Materialien.
Verzicht
Ein Verzicht von Netradyne auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und von Netradyne unterzeichnet wurde. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, gilt nicht als Verzicht darauf und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs im Rahmen dieser Vereinbarung schließt eine andere oder weitere Ausübung derselben oder die Ausübung anderer Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien aus.
Vertrauliche Informationen
Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann jede Partei (als „offenlegende Partei") die andere Partei offenlegen oder ihr zur Verfügung stellen (als „Empfangende Partei") oder an Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Partner, Aktionäre, Vertreter, Verkäufer, Anwälte, Buchhalter oder Berater dieser empfangenden Partei (zusammen, „Vertreter"), Informationen über ihre Geschäftsangelegenheiten, Produkte/Dienstleistungen, vertrauliches geistiges Eigentum, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder geschützte Informationen, ob mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder in anderen Medien, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind (zusammen, „Vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung und wie durch Belege belegt wird: (a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und bekannt sind, es sei denn, direkt oder indirekt, durch einen Verstoß der empfangenden Partei oder eines ihrer Vertreter gegen diesen Abschnitt 18; (b) der empfangenden Partei auf nichtvertraulicher Basis aus einer dritten Quelle zugänglich sind oder werden, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei die Offenlegung nicht untersagt hat und nicht untersagt wurde solche vertraulichen Informationen; (c) war bekannt von oder in das Eigentum der empfangenden Partei oder ihrer Vertreter vor der Offenlegung durch oder im Namen der offenlegenden Partei; (d) wurde oder wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne dass vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise verwendet werden; oder (e) nach geltendem Bundes-, Landes- oder lokalen Recht, Vorschriften oder einer gültigen Verfügung eines zuständigen Gerichts oder einer Regierungsbehörde offengelegt werden muss. Die empfangende Partei hat: (i) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen und zu schützen, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen würde, jedoch in keinem Fall mit weniger als einem wirtschaftlich angemessenen Maß an Sorgfalt; (ii) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke als zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden oder zu gestatten, dass auf sie zugegriffen wird; und (iii) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme der Vertreter der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um die empfangende Partei zu unterstützen oder in ihrem Namen zu handeln, um ihre Rechte auszuüben oder ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen. Die Empfangspartei ist für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt 18 verantwortlich, der von einem ihrer Vertreter verursacht wird. Zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln kann die offenlegende Partei angemessene Abhilfemaßnahmen (einschließlich Unterlassungsansprüche) gegen die empfangende Partei und ihre Vertreter beantragen, um den Verstoß oder den drohenden Verstoß gegen diesen Abschnitt 18 zu verhindern und seine Durchsetzung sicherzustellen. Zur Klarstellung: Fahrdaten und von Netradyne abgeleitete Daten stellen die ausschließlichen vertraulichen Informationen von Netradyne dar.
Force majeure
Netradyne shall not be liable or responsible to Customer, nor be deemed to have defaulted or breached this Agreement, for any failure or delay in fulfilling or performing any term of this Agreement when and to the extent such failure or delay is caused by or results from acts or circumstances beyond the reasonable control of Netradyne including, without limitation, acts of God, flood, fire, earthquake, explosion, governmental actions, war, invasion, or hostilities (whether war is declared or not), terrorist threats or acts, riot, or other civil unrest, national emergency, revolution, insurrection, epidemic, lockouts, strikes or other labor disputes (whether or not relating to either Party's workforce), or restraints or delays affecting carriers or inability or delay in obtaining supplies of adequate or suitable materials, materials or telecommunication breakdown or power outage.
Assignment; subcontracting
Customer shall not assign any of its rights or delegate any of its obligations under this Agreement without the prior written consent of Netradyne, not to be unreasonably withheld. However, a party may assign this Agreement as a result of a change in control (for example, through a stock purchase or sale, merger, or other form of corporate transaction). Any purported assignment or delegation in violation of this Section is null and void. No assignment or delegation relieves a party of any of its obligations under this Agreement.
Relationship of the parties
The relationship between the Parties is that of independent contractors. Nothing contained in this Agreement shall be construed as creating any agency, partnership, joint venture or other form of joint enterprise, employment or fiduciary relationship between the parties, and neither Party shall have authority to contract for or bind the other Party in any manner whatsoever.
No third-party beneficiaries
This Agreement is for the sole benefit of the Parties hereto and their respective successors and permitted assigns and nothing herein, express or implied, is intended to or shall confer upon any other person or entity any legal or equitable right, benefit, or remedy of any nature whatsoever under or by reason of the terms of this Agreement.
Governing law; jurisdiction
All matters arising out of or relating to this Agreement are governed by and construed in accordance with the internal laws of the State of California without giving effect to any choice or conflict of law provision or rule (whether of the State of California or any other jurisdiction) that would cause the application of the laws of any jurisdiction other than those of the State of California. Any legal suit, action, or proceeding arising 2/24 out of or relating to this Agreement shall be instituted in the federal courts of the United States of America or the courts of the State of California, in each case located in the County of San Diego, and each Party irrevocably submits to the exclusive jurisdiction of such courts in any such suit, action, or proceeding.
Severability
If any term or provision of this Agreement is invalid, illegal, or unenforceable in any jurisdiction, such invalidity, illegality, or unenforceability shall not affect any other term or provision of this Agreement or invalidate or render unenforceable such term or provision in any other jurisdiction.
Survival
Provisions of this Agreement which by their nature should apply beyond their terms will remain in force after any termination or expiration of this Agreement.
Notices
All notices, requests, consents, claims, demands, waivers, and other communications hereunder (each, a "Notice") shall be in writing and addressed to the Parties at the addresses set forth in the Order Form or to such other address that may be designated by the receiving Party in writing. All Notices shall be delivered by personal delivery, nationally recognized overnight courier (with all fees pre-paid), facsimile (with confirmation of transmission), or certified or registered mail (in each case, return receipt requested, postage prepaid). Except as otherwise provided in this Agreement, a Notice is effective only (a) upon receipt of the receiving Party, and (b) if the Party giving the Notice has complied with the requirements of this Section.
